Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 17. Dezember 2019 bitten Sie das Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) - seit dem 1. Januar 2020:
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) - um
Zurverfügungstellung von Informationen hinsichtlich der Kosten der
Endlagerung deutscher nuklearer Abfälle.
Aussagen und Einschätzungen zu den Kosten der Endlagerung finden Sie
u.a. in folgenden kostenfrei im Internet zugänglichen Dokumenten:
* "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung
des Kernenergieausstiegs"
(/
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down...)
* "Gutachtliche Stellungnahme zur Bewertung der Rückstellungen im
Kernenergiebereich" (Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
/Warth & Klein Grant Thornton AG/ im Auftrag des Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
(/
http://bmwi.pro.contentstream.de/1800...)
Sollten Sie Problemen beim Herunterladen oder Lesen der Dokumente
begegnen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Zudem kann ich Ihnen zu den von Ihnen aufgeführten Einzelaspekten
folgende weitergehende Informationen zur Verfügung stellen:
* Welche Komplettkosten werden für die Endlagerung der deutschen
nuklearen Abfälle über die 1 Mio Jahre angesetzt?
Eine Schätzung dieses Betrags wird durch den "Abschlussbericht der
Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs"
umrissen, gestützt auf Zahlen aus dem Jahr 2014.
* Zur fachgerechten Sanierung und Entsorgung der Uranbergbauanlagen
und deren Rückstände:
Dies ist Aufgabe der bundeseigenen Wismut GmbH.
* Zur fachgerechten Sanierung und Entsorgung aller Kernkraftwerke:
Dies ist die Aufgabe der Kernkraftwerks-Betreiber. Eine Schätzung dieses
Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der
Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten.
* Zur fachgerechten Sanierung und Entsorgung aller unterirdischer
Lagerstätten für nukleare Abfälle:
Soweit hiermit die Schachtanlage Asse II gemeint ist, werden die Kosten
durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Rahmen der
Konzeptplanung geschätzt. Ergebnisse liegen noch nicht vor
* Zur Herstellung und Erkundung deutscher Endlagerstätten für die
Dauer von 1 Mio. Jahren:
Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission
zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten.
* Zur Verbringung und Aufbereitung des Atommülls aus den bisherigen
unterirdischen und oberirdischen Zwischenlagerstätten in das / die
Endlager:
Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission
zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten.
* Zu den Betriebskosten des / der Endlager für 1 Mio. Jahren
aufgeschlüsselt in Offenhaltungs- und Verschlußbetrieb:
Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission
zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten.
Details können erst nach Erstellung des Endlagerkonzepts inklusive
Betriebsplan und Genehmigung im Planfeststellungsverfahren erarbeitet
und entsprechend auch kostenseitig präzisiert//werden.
* Versicherung des / der Endlager für 1 Mio. Jahre:
Diese Risiken sind nicht versicherbar.
* Zur Datenaufbereitung der Unterlagen zur Gefährdung und der
erforderlichen Betriebsabläufe zur Sicherstellung der
Betriebssicherheit des / der Endlager für 1 Mio. Jahre bzw. 50.000
Generationen:
Die dauerhafte Speicherung von Daten und Dokumenten, die für die End-
und Zwischenlagerung bedeutsam sind oder werden können, obliegt gemäß §
38 StandAG dem BASE. Eine diesbezügliche Rechtsverordnung wird vom BMU
erstellt. Konzepte für die Langzeitdokumentation nach Verschluss eines
Endlagers sind international noch in der Diskussion (z.B. OECD-Projekt
"Preservation of Records, Knowledge and Memory (RK&M) across
Generations"). Der erforderliche Aufwand hängt stark vom jeweiligen
Aufbewahrungskonzept ab. Kosten können auf absehbare Zeit nicht seriös
benannt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch beim (ACHTUNG: neue Behördenbezeichnung seit dem 1. Januar
2020) Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513
Berlin erhoben werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und
Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und
Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür
bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e)
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3
Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung
von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten
und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für
die Sicherheit der nuklearen Entsorgung gespeichert. Weitere
Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie
in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung unter:
https://www.base.bund.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen