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Kosten Endlagerung deutscher nuklearer Abfälle

Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Komplettkosten werden für die Endlagerung der deutschen nuklearen Abfälle über die 1 Mio Jahre angesetzt?

Inklusive:
fachgerechter Sanierung und Entsorgung der Uranbergbauanlagen und deren Rückstände

fachgerechter Sanierung und Entsorgung aller Kernkraftwerke

fachgerechter Sanierung und Entsorgung aller unterirdischer Lagerstätten für nukleare Abfälle

Herstellung und Erkundung deutscher Endlagerstätten für die Dauer von 1 Mio Jahre

Verbringung und Aufbereitung des Atommülls aus den bisherigen unterirdischen und oberirdischen Zwischenlagerstätten in das / die Endlager

Betriebskosten des / der Endlager für 1 Mio Jahre aufgeschlüsselt in Offenhaltungs- und Verschlußbetrieb

Versicherung des / der Endlager für 1 Mio Jahre

Datenaufbereitung der Unterlagen zur Gefährdung und der erforderlichen Betriebsabläufe zur Sicherstellung der Betriebssicherheit des / der Endlager für 1 Mio Jahre bzw. 50.000 Generationen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen …
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Endlagerung deutscher nuklearer Abfälle [#172295]
Datum
17. Dezember 2019 16:48
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Komplettkosten werden für die Endlagerung der deutschen nuklearen Abfälle über die 1 Mio Jahre angesetzt? Inklusive: fachgerechter Sanierung und Entsorgung der Uranbergbauanlagen und deren Rückstände fachgerechter Sanierung und Entsorgung aller Kernkraftwerke fachgerechter Sanierung und Entsorgung aller unterirdischer Lagerstätten für nukleare Abfälle Herstellung und Erkundung deutscher Endlagerstätten für die Dauer von 1 Mio Jahre Verbringung und Aufbereitung des Atommülls aus den bisherigen unterirdischen und oberirdischen Zwischenlagerstätten in das / die Endlager Betriebskosten des / der Endlager für 1 Mio Jahre aufgeschlüsselt in Offenhaltungs- und Verschlußbetrieb Versicherung des / der Endlager für 1 Mio Jahre Datenaufbereitung der Unterlagen zur Gefährdung und der erforderlichen Betriebsabläufe zur Sicherstellung der Betriebssicherheit des / der Endlager für 1 Mio Jahre bzw. 50.000 Generationen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172295
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 17. Dezember 2019 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entso…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 17. Dezember 2019 - Kosten Endlagerung deutscher nuklearer Abfälle [#172295]
Datum
13. Januar 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 17. Dezember 2019 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) - seit dem 1. Januar 2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) - um Zurverfügungstellung von Informationen hinsichtlich der Kosten der Endlagerung deutscher nuklearer Abfälle. Aussagen und Einschätzungen zu den Kosten der Endlagerung finden Sie u.a. in folgenden kostenfrei im Internet zugänglichen Dokumenten: * "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" (/https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down...) * "Gutachtliche Stellungnahme zur Bewertung der Rückstellungen im Kernenergiebereich" (Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft /Warth & Klein Grant Thornton AG/ im Auftrag des  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (/http://bmwi.pro.contentstream.de/1800...) Sollten Sie Problemen beim Herunterladen oder Lesen der Dokumente begegnen, können Sie sich gerne an mich wenden. Zudem kann ich Ihnen zu den von Ihnen aufgeführten Einzelaspekten folgende weitergehende Informationen zur Verfügung stellen: * Welche Komplettkosten werden für die Endlagerung der deutschen nuklearen Abfälle über die 1 Mio Jahre angesetzt? Eine Schätzung dieses Betrags wird durch den "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" umrissen, gestützt auf Zahlen aus dem Jahr 2014. * Zur fachgerechten Sanierung und Entsorgung der Uranbergbauanlagen und deren Rückstände: Dies ist Aufgabe der bundeseigenen Wismut GmbH. * Zur fachgerechten Sanierung und Entsorgung aller Kernkraftwerke: Dies ist die Aufgabe der Kernkraftwerks-Betreiber. Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten. * Zur fachgerechten Sanierung und Entsorgung aller unterirdischer Lagerstätten für nukleare Abfälle: Soweit hiermit die Schachtanlage Asse II gemeint ist, werden die Kosten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Rahmen der Konzeptplanung geschätzt. Ergebnisse liegen noch nicht vor * Zur Herstellung und Erkundung deutscher Endlagerstätten für die Dauer von 1 Mio. Jahren: Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten. * Zur Verbringung und Aufbereitung des Atommülls aus den bisherigen unterirdischen und oberirdischen Zwischenlagerstätten in das / die Endlager: Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten. * Zu den Betriebskosten des / der Endlager für 1 Mio. Jahren aufgeschlüsselt in Offenhaltungs- und Verschlußbetrieb: Eine Schätzung dieses Betrags ist im "Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" enthalten. Details können erst nach Erstellung des Endlagerkonzepts inklusive Betriebsplan und Genehmigung im Planfeststellungsverfahren erarbeitet und entsprechend auch kostenseitig präzisiert//werden. * Versicherung des / der Endlager für 1 Mio. Jahre: Diese Risiken sind nicht versicherbar. * Zur Datenaufbereitung der Unterlagen zur Gefährdung und der erforderlichen Betriebsabläufe zur Sicherstellung der Betriebssicherheit des / der Endlager für 1 Mio. Jahre bzw. 50.000 Generationen: Die dauerhafte Speicherung von Daten und Dokumenten, die für die End- und Zwischenlagerung bedeutsam sind oder werden können, obliegt gemäß § 38 StandAG dem BASE. Eine diesbezügliche Rechtsverordnung wird vom BMU erstellt. Konzepte für die Langzeitdokumentation nach Verschluss eines Endlagers sind international noch in der Diskussion (z.B. OECD-Projekt "Preservation of Records, Knowledge and Memory (RK&M) across Generations"). Der erforderliche Aufwand hängt stark vom jeweiligen Aufbewahrungskonzept ab. Kosten können auf absehbare Zeit nicht seriös benannt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim (ACHTUNG: neue Behördenbezeichnung seit dem 1. Januar 2020) Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin erhoben werden. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen