Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert

Die Inhaftierung von Frau Sieglinde Baumert zur Erzwingung der Abgabe einer Vermoegensauskunft durch den MDR ist sowohl in den nationalen, unabhaengigen Medien als auch in zahlreichen internationalen Nachrichtenformaten ausgiebig diskutiert worden. Dass sogar die oeffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland - nach einiger Zeitverzoegerung - ueber die Angelegenheit (wenn auch nur halbherzig) berichtet haben, zeigt die Brisanz des Falles.
Der juristische Direktor des MDR, Herr Jens Ole Schroeder, wies in einem Interview vom 8.4.2016 darauf hin, dass sowohl die Forderung an Frau Baumert, ihre ausstehenden Rundfunkbeitraege zu zahlen bestehen bleibt, als auch Kosten fuer ihren Gefaengnisaufenthalt, die sich auf ein Vielfaches der urspruenglichen Forderung belaufen duerften in Rechnung gestellt werden.
Angesichts der Tatsache dass Frau Baumert bereits die viel kleinere urspruengliche Forderung nicht beglichen hat und durch die vom MDR beantragte Haft (ich gehe davon aus dass der MDR diese Massnahme beantragt hat, da er ja diesen Antrag auch zuruecknehmen konnte) auch arbeitslos geworden ist, sollte sicher klar sein dass der MDR auf absehbare Zeit auf seinen Forderungen und Kosten sitzen bleiben wird.

Ich habe diesbezueglich mehrere Fragen:

1) Wer traegt das wirtschaftliche Risiko solcherlei erfolgloser Repressalmassnahmen? Haften die Verantwortlichen des MDR fuer die entstandenen Kosten der vollkommen unverhaeltnismaessigen Repressalmassnahme oder werden diese Kosten aus dem Budget der Anstalten uebernommen? Schliesslich hat der MDR selbst nach einer routinemaessigen Kontrolle (rein zufaellig unmittelbar nachdem der Fall ein enormes Presseecho hervorgerufen hat) die Unverhaeltnismaessigkeit der Massnahme festgestellt.

2) Welches Budget ist im Rundfunkstaatsvertrag fuer Repressalmassnahmen gegen Nichtteilnehmer/Nichtzahler (Vollstreckungen, Fahrzeugstillegungen, Haft) vorgesehen?

3) Wie ist die Staatsferne der oeffentlich-rechtlichen Anstalten angesichts der Inanspruchnahme staatlicher Repressalmassnahmen gesichert?

4) Welche weiteren Massnahmen stehen dem MDR zur Verfuegung, um seine Forderung gegen Frau Baumert einzufordern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Oliver Marquardt
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Oliver Marquardt
Betreff
Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert [#16458]
Datum
20. April 2016 08:57
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Inhaftierung von Frau Sieglinde Baumert zur Erzwingung der Abgabe einer Vermoegensauskunft durch den MDR ist sowohl in den nationalen, unabhaengigen Medien als auch in zahlreichen internationalen Nachrichtenformaten ausgiebig diskutiert worden. Dass sogar die oeffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland - nach einiger Zeitverzoegerung - ueber die Angelegenheit (wenn auch nur halbherzig) berichtet haben, zeigt die Brisanz des Falles. Der juristische Direktor des MDR, Herr Jens Ole Schroeder, wies in einem Interview vom 8.4.2016 darauf hin, dass sowohl die Forderung an Frau Baumert, ihre ausstehenden Rundfunkbeitraege zu zahlen bestehen bleibt, als auch Kosten fuer ihren Gefaengnisaufenthalt, die sich auf ein Vielfaches der urspruenglichen Forderung belaufen duerften in Rechnung gestellt werden. Angesichts der Tatsache dass Frau Baumert bereits die viel kleinere urspruengliche Forderung nicht beglichen hat und durch die vom MDR beantragte Haft (ich gehe davon aus dass der MDR diese Massnahme beantragt hat, da er ja diesen Antrag auch zuruecknehmen konnte) auch arbeitslos geworden ist, sollte sicher klar sein dass der MDR auf absehbare Zeit auf seinen Forderungen und Kosten sitzen bleiben wird. Ich habe diesbezueglich mehrere Fragen: 1) Wer traegt das wirtschaftliche Risiko solcherlei erfolgloser Repressalmassnahmen? Haften die Verantwortlichen des MDR fuer die entstandenen Kosten der vollkommen unverhaeltnismaessigen Repressalmassnahme oder werden diese Kosten aus dem Budget der Anstalten uebernommen? Schliesslich hat der MDR selbst nach einer routinemaessigen Kontrolle (rein zufaellig unmittelbar nachdem der Fall ein enormes Presseecho hervorgerufen hat) die Unverhaeltnismaessigkeit der Massnahme festgestellt. 2) Welches Budget ist im Rundfunkstaatsvertrag fuer Repressalmassnahmen gegen Nichtteilnehmer/Nichtzahler (Vollstreckungen, Fahrzeugstillegungen, Haft) vorgesehen? 3) Wie ist die Staatsferne der oeffentlich-rechtlichen Anstalten angesichts der Inanspruchnahme staatlicher Repressalmassnahmen gesichert? 4) Welche weiteren Massnahmen stehen dem MDR zur Verfuegung, um seine Forderung gegen Frau Baumert einzufordern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt
Mitteldeutscher Rundfunk
Vielen Dank für Ihre E-Mail an den MDR-Publikumsservice und Ihr Interesse an unserem Programm. Da uns täglich sehr…
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert [#16458]
Datum
20. April 2016 09:03
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail an den MDR-Publikumsservice und Ihr Interesse an unserem Programm. Da uns täglich sehr viele Anfragen erreichen, bitten wir um Verständnis, wenn sich die Beantwortung Ihrer Anfrage um einige Tage verzögern kann. Wir sind jedoch um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht. Newsletter, Spam- und Werbemails sowie unaufgefordert eingesandte Manuskripte sowie externe Pressemeldungen werden automatisch gelöscht. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Marquardt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baume…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Oliver Marquardt
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert [#16458]
Datum
26. Mai 2016 09:17
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert" vom 20.04.2016 (#16458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Oliver Marquardt Anfragenr: 16458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mitteldeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Marquardt, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre an "fragdenstaat.de" gestellte Anfra…
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert [#16458]
Datum
26. Mai 2016 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marquardt, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre an "fragdenstaat.de" gestellte Anfrage vom 20.04.16 zum Fall Sieglinde Baumert ist in Bearbeitung. Wir bemühen uns um eine rasche Beantwortung und bitten Sie bis dahin noch um ein wenig Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße Anne Giehler _______________________________ Anne Giehler MDR-Publikumsservice Abteilung Marketing MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Anstalt des öffentlichen Rechts HA Kommunikation Kantstraße 71 - 73, 04275 Leipzig Postanschrift: 04360 Leipzig Tel.: (0341) 300 6480 Fax: (0341) 300 29 6480 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Der MDR im Internet: www.mdr.de   

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Mitteldeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage: Kosten für Erzwingungshaft= 20im Fall Baumert [#16458] Sehr geehrter Herr Marquardt, über die Kolle…
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
Ihre Anfrage: Kosten für Erzwingungshaft= 20im Fall Baumert [#16458]
Datum
7. Juni 2016 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marquardt, über die Kollegen des MDR hat uns Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de ( https://is.gd/VAabeb ) erreicht, auf die wir Ihnen gerne antworten. Vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich jeder wortgetreuen Veröffentlichung unserer Antwort, insbesondere auf der Internetseite von „fragdenstaat.de" oder anderen Online-Portalen, widersprechen. In Ihren Fragen gehen Sie von einer Annahme aus, die so nicht zutrifft. Bitte erlauben Sie uns daher eine Klarstellung: Der MDR hat die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme im Fall von Frau Baumert nicht nach dem Presseecho festgestellt, sondern davor. Deshalb hat der MDR auch bereits vor Erscheinen des ersten Artikels seine Bitte an die Vollstreckungsbehörde gerichtet, eine Beendigung der Erzwingungshaft herbeizuführen. Zu Ihren Fragen 1) zur Übernahme der Kosten des Vollstreckungsverfahrens: Ein säumiger Beitragspflichtiger trägt die Kosten eines möglichen Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich selbst. Die einschlägigen Normen finden sich in den verschiedenen Vollstreckungsgesetzen und Kostenverordnungen der Bundesländer. Können fällige Rundfunkbeiträge nicht beigetrieben werden, weil die Vollstreckung erfolglos geblieben ist, trägt die Kosten die Rundfunkanstalt und damit letztlich die Gesamtheit der Beitragszahler. Bevor es zu einer Vollstreckung kommt, informiert der Beitragsservice säumige Beitragszahler umfassend über ihren Beitragsrückstand und fordert sie mehrfach schriftlich zur Zahlung auf. Dazu werden Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben versandt. 2) zu dem im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Budget für Mahnmaßnahmen und die Vollstreckung: Im Rundfunkstaatsvertrag ist kein Budget für Vollstreckungsmaßnahmen vorgesehen. 3) zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Anstalten angesichts von Vollstreckungsmaßnahmen: Das Gebot der Staatsferne bezieht sich alleine auf die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf die Programmgestaltung. Beim Beitragseinzug geht es hingegen um die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungshandelns wird von den hierfür zuständigen Verwaltungs- und Zivilgerichten kontrolliert. Besondere Regelungen für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es nicht. 4) zu weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag: Dem MDR stehen die gleichen rechtlichen Mittel zur Verfügung wie jedem anderen Gläubiger. Diese sind geregelt in den verschiedenen Vollstreckungsgesetzen und Kostenverordnungen der Bundesländer (vgl. Antwort 1). Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße Christian Greuel Beitragskommunikation ARD, ZDF und Deutschlandradio