Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert
Die Inhaftierung von Frau Sieglinde Baumert zur Erzwingung der Abgabe einer Vermoegensauskunft durch den MDR ist sowohl in den nationalen, unabhaengigen Medien als auch in zahlreichen internationalen Nachrichtenformaten ausgiebig diskutiert worden. Dass sogar die oeffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland - nach einiger Zeitverzoegerung - ueber die Angelegenheit (wenn auch nur halbherzig) berichtet haben, zeigt die Brisanz des Falles.
Der juristische Direktor des MDR, Herr Jens Ole Schroeder, wies in einem Interview vom 8.4.2016 darauf hin, dass sowohl die Forderung an Frau Baumert, ihre ausstehenden Rundfunkbeitraege zu zahlen bestehen bleibt, als auch Kosten fuer ihren Gefaengnisaufenthalt, die sich auf ein Vielfaches der urspruenglichen Forderung belaufen duerften in Rechnung gestellt werden.
Angesichts der Tatsache dass Frau Baumert bereits die viel kleinere urspruengliche Forderung nicht beglichen hat und durch die vom MDR beantragte Haft (ich gehe davon aus dass der MDR diese Massnahme beantragt hat, da er ja diesen Antrag auch zuruecknehmen konnte) auch arbeitslos geworden ist, sollte sicher klar sein dass der MDR auf absehbare Zeit auf seinen Forderungen und Kosten sitzen bleiben wird.
Ich habe diesbezueglich mehrere Fragen:
1) Wer traegt das wirtschaftliche Risiko solcherlei erfolgloser Repressalmassnahmen? Haften die Verantwortlichen des MDR fuer die entstandenen Kosten der vollkommen unverhaeltnismaessigen Repressalmassnahme oder werden diese Kosten aus dem Budget der Anstalten uebernommen? Schliesslich hat der MDR selbst nach einer routinemaessigen Kontrolle (rein zufaellig unmittelbar nachdem der Fall ein enormes Presseecho hervorgerufen hat) die Unverhaeltnismaessigkeit der Massnahme festgestellt.
2) Welches Budget ist im Rundfunkstaatsvertrag fuer Repressalmassnahmen gegen Nichtteilnehmer/Nichtzahler (Vollstreckungen, Fahrzeugstillegungen, Haft) vorgesehen?
3) Wie ist die Staatsferne der oeffentlich-rechtlichen Anstalten angesichts der Inanspruchnahme staatlicher Repressalmassnahmen gesichert?
4) Welche weiteren Massnahmen stehen dem MDR zur Verfuegung, um seine Forderung gegen Frau Baumert einzufordern?
Anfrage erfolgreich
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Datum20. April 2016
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24. Mai 2016
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