Kosten für Abschiebungen

- Kosten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in den Jahren 2015 und 2016

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Abschiebungen [#25219]
Datum
8. November 2017 13:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kosten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in den Jahren 2015 und 2016
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Abschiebungen“ vom 08.11.2017 (#252…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Abschiebungen [#25219]
Datum
29. Januar 2018 14:24
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Abschiebungen“ vom 08.11.2017 (#25219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir mit Schreiben vom 15.11.2017 beantwortet, siehe Anlage. Mit…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Kosten für Abschiebungen [#25219]
Datum
29. Januar 2018 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir mit Schreiben vom 15.11.2017 beantwortet, siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 08. November 2017 fragen Sie nach den Kosten für Abschiebungen. Für di…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Kosten für Abschiebungen [#25219]
Datum
29. Januar 2018 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 08. November 2017 fragen Sie nach den Kosten für Abschiebungen. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verweise ich auf die schriftliche Anfrage S18-12252 des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 08.September 2017. „[…]Die Kosten für Abschiebungen und Rückführung von Ausländern sind im Einzelplan 05 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Kapitel 0541 (Der Polizeipräsident in Berlin -Direktion Einsatz-) Titel 540 11 (Überführungen, Überstellungen) etatisiert. Aus diesem Titel werden die Kosten für Häftlingsüberführungen, Abschiebungen und Rückführungen von Ausländern einschließlich eventueller Passersatzkosten geleistet. Die tatsächlichen Ausgaben betrugen 2016 1.086.091,98 €.[…]“ Die Ausgaben für 2015 lagen bei 742.128,79 €. In Anbetracht der Tatsache, dass ich nur auf eine schriftliche Anfrage verweisen musste, werde ich keine Gebühr erheben. Mit freundlichen Grüßen