Kosten für Amazon Echo-Dot

Anfrage an: Stadt Bochum

Die kosten der Aufstellung der Amazon Echo-Dots durch die Bochum Marketing GmbH und die fortlaufende kosten für diese.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Amazon Echo-Dot [#50559]
Datum
26. Januar 2019 15:00
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die kosten der Aufstellung der Amazon Echo-Dots durch die Bochum Marketing GmbH und die fortlaufende kosten für diese.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Amazon Echo-Dot“ vom 26.01.2019 (#5…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Amazon Echo-Dot [#50559]
Datum
1. März 2019 01:07
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Amazon Echo-Dot“ vom 26.01.2019 (#50559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Amazon Echo-Dot“ vom 26.01.2019 (#5…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Amazon Echo-Dot [#50559]
Datum
2. April 2019 12:33
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Amazon Echo-Dot“ vom 26.01.2019 (#50559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf der Internetseite "Fragdenstaat.de" wurde an mich als zust…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Kosten für Amazon Echo-Dot [#50559]
Datum
9. April 2019 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf der Internetseite "Fragdenstaat.de" wurde an mich als zuständiger Sachgebietsleiter weitergeleitet. Der Eingang einer Anfrage zum in Rede stehenden Thema bei der Stadt Bochum kann hier nicht nachvollzogen werden. Ihre Erinnerung vom 02.04.2019 wird, zusammen mit dem Verweis auf die Seite Frag-den-Staat, als Antrag gewertet. Sie fragen an welche Kosten für die Aufstellung des Amazon Echo-Dots und welche fortlaufenden Kosten für diese durch die Bochum Marketing GmbH entstanden sind. Informationen über die Kosten der Aufstellung des Amazon Echo Dots durch die Bochum-Marketing GmbH und die fortlaufenden Kosten für diese liegen bei der Stadt Bochum nicht vor. Der Stadt Bochum sind für die Aufstellung einer Stele der Bochum-Marketing GmbH mit dem Amazon Echo Dot im Bürgerbüro keine Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen