Kosten für Anzeigen in Printmedien

Anfrage an: Bundeskanzleramt

eine Auflistung der Anzahl und der Kosten der durch den Bund bezahlten Anzeigen, Werbungen usw. in Printmedien in Deutschland. Bitte schlüsseln Sie dies auf Jahresbasis für die Jahre 2010-2020 auf.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Anzeigen in Printmedien [#228415]
Datum
15. September 2021 19:32
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der Anzahl und der Kosten der durch den Bund bezahlten Anzeigen, Werbungen usw. in Printmedien in Deutschland. Bitte schlüsseln Sie dies auf Jahresbasis für die Jahre 2010-2020 auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
"Bund" sei zu unspezifisch, deshalb soll eine Behörde genannt werden.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. September 2021
Status
Warte auf Antwort
"Bund" sei zu unspezifisch, deshalb soll eine Behörde genannt werden.
<< Anfragesteller:in >>
Mit "Bund" (vgl. Art. 110 GG) sind alle Behörden gemeint, die unter den Bundeshaushaltsplan fallen.
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2021
An
Bundeskanzleramt
Status
Mit "Bund" (vgl. Art. 110 GG) sind alle Behörden gemeint, die unter den Bundeshaushaltsplan fallen.

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Dem Bundeskanzleramt liegen nur die Zahlen des Bundeskanzleramte…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
262,3 KB
Dem Bundeskanzleramt liegen nur die Zahlen des Bundeskanzleramtes zwischen 2016 und 2021 vor. Diese sind im Antwortschreiben aufgeführt. Andere Daten liegen nicht vor. Für andere Behörden ist das Bundeskanzleramt nicht zuständig.