Kosten für atomwaffentragfähige Jets

Dokumente oder Informationen aus denen hervorgeht, wie viel Kosten das Verteidigungsministerium für die Beschaffung oder Erneuerung von atomwaffentragfähigen Jets seit 2019 ausgegeben hat oder plant, bis Ende der Legislaturperiode auszugeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    4. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente oder Info…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für atomwaffentragfähige Jets [#196378]
Datum
31. August 2020 19:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente oder Informationen aus denen hervorgeht, wie viel Kosten das Verteidigungsministerium für die Beschaffung oder Erneuerung von atomwaffentragfähigen Jets seit 2019 ausgegeben hat oder plant, bis Ende der Legislaturperiode auszugeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196378/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für atomwaffentragfähige Jets“ vom 31.08.…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für atomwaffentragfähige Jets [#196378]
Datum
5. Oktober 2020 20:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für atomwaffentragfähige Jets“ vom 31.08.2020 (#196378) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196378/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1459 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 5. Okto…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten für atomwaffentragfähige Jets [#196378]
Datum
6. Oktober 2020 14:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1459 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 5. Oktober 2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer o.g. E-Mail (Bezug) haben Sie um Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihrer IFG-Anfrage „Kosten für atomwaffentragfähige Jets" gebeten. Nachdem die genannte Anfrage hier bisher nicht bekannt war, habe ich dazu eine Prüfung veranlasst. Im Ergebnis dieser Prüfung stellt sich der Sachverhalt aktuell wie folgt dar: Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 31. August 2020 ist im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eingegangen. In Folge eines Büroversehens ist jedoch die zur Auslösung des Bearbeitungsprozesses erforderliche hausinterne Weiterleitung Ihrer Anfrage unterblieben. Hierfür bitte ich Sie um Entschuldigung. Die Recherche nach antragsgegenständlichen amtlichen Informationen wurde nunmehr eingeleitet. Hierzu wurden fachlich betroffene Organisationseinheiten innerhalb des Hauses in die Bearbeitung eingebunden. Sobald mir deren Ergebnisse vorliegen, komme ich auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang nach §1 Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach §1 Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB