Kosten für BAFöG-Jubiläum Kampagne

eine Auflistung der bisher entstandenen und geplanten Kosten für die Kampagne zum 50. Jubiläum des BAFöG. Die bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich auf die Kosten für das Logo, die Website, den Jubliäumstalk und Werbeaktionen an Bahnsteigen und Bahnhöfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 18 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Kosten für BAFöG-Jubiläum Kampagne [#226802]
Datum
15. August 2021 19:25
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der bisher entstandenen und geplanten Kosten für die Kampagne zum 50. Jubiläum des BAFöG. Die bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich auf die Kosten für das Logo, die Website, den Jubliäumstalk und Werbeaktionen an Bahnsteigen und Bahnhöfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 226802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226802/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 414-18501/83(2021) Betreff: Ihr Ant…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Kosten für BAFöG-Jubiläum Kampagne [#226802]
Datum
8. September 2021 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 414-18501/83(2021) Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.08.2021 Bonn, 08.09.2021 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 15. August 2021. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Jubiläumskampagne „50 Jahre BAföG“ ist Teil der BAföG-Fachinformationen. Die Jubiläumskampagne ist mittlerweile abgeschlossen. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Die BAföG-Fachinformationen werden fortgeführt. Die im Rahmen der Jubiläumskampagne entstandenen Kosten entnehmen Sie bitte der angehängten Übersicht. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen