Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018

Die Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach Art der Briefsendung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 [#147051]
Datum
28. Mai 2019 20:16
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach Art der Briefsendung
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 [#147051]
Datum
29. Mai 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag vom 28.05.2019, auf Grundlage der Satzung zur Regelung des Zugangs zu …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 [#147051]
Datum
25. Juni 2019 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag vom 28.05.2019, auf Grundlage der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) Unterlagen zu erhalten, welche die Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach Art der Briefsendung enthalten, lehnen wir hiermit ab. Die von Ihnen begehrten Informationen sind Gegenstand eines Vergabeverfahrens und als solche gesetzlich geheim zu halten. Es steht zu besorgen, dass über diese Informationen auf den Angebotspreis des derzeitigen Auftragnehmers geschlossen werden kann und mithin der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Daher besteht vorliegend gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Informationsfreiheitssatzung kein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen. Ferner sind die begehrten Informationen Gegenstand einer nichtöffentlichen Beschlussfassung. Diese sind gesetzlich geheim zu halten, so dass der Anspruch auch aus diesem Grund gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Informationsfreiheitssatzung nicht besteht. Zudem besteht auch eine vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung hinsichtlich der Preisangaben gem. Ziff. 19 der Vertragsbedingungen der Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen, so dass auch aus diesem Grund ein Anspruch auf Gewährung der Informationen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Informationsfreiheitssatzung nicht besteht. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die halbe Anrede. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Kosten für Briefsendungen im Jahr 2018 [#147051]
Datum
25. Juni 2019 12:45
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die halbe Anrede. Mit freundlichen Grüßen