Kosten für Briefverkehr

Die Kosten des Ministerium für jede Art von Briefverkehr, jeweils in den Jahren 2016 und 2017.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten des Mini…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Briefverkehr [#151821]
Datum
20. Juni 2019 17:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten des Ministerium für jede Art von Briefverkehr, jeweils in den Jahren 2016 und 2017.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Kosten für Briefverkehr [#151821]
Datum
21. Juni 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir ihre Antwort an folgende E-Mail…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Briefverkehr [#151821]
Datum
21. Juni 2019 14:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir ihre Antwort an folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Kosten für Briefverkehr [#151821] - (#2017)
Datum
25. Juni 2019 15:19
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe. Dieser Bitte sind Sie leider nicht nachgekommen. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung sind Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in mit erstaunen stelle ich fest, dass Sie sich im Just…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Briefverkehr [#151821] - (#2017) [#151821]
Datum
25. Juni 2019 15:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2017 Sehr geehrteAntragsteller/in mit erstaunen stelle ich fest, dass Sie sich im Justiziariat offenbar nicht einig sind. Am 21.06 bekam ich von einem Ihrer Kollegen eine E-Mail in der er mich bat "unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen". Dieser Bitte bin ich mit Nachricht vom selbigen Tage nachgekommen, indem ich eine persönliche E-Mail-Adresse des Providers Posteo übersendet habe. Ich bitte Sie, diesen Fall in Ihrem Haus zu prüfen. Ungeachtet dessen, finden Sie anbei meine Postanschrift. Aus Gründen der Kostenersparnis sowie der Umweltfreundlichkeit bitte ich jedoch trotzdem um Antwort per E-Mail. Entweder an diese Adresse oder an die folgende, die ich Ihnen schon mitgeteilt habe: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Kosten für den Briefverkehr [...] Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Die Kosten d…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Kosten für den Briefverkehr
Datum
12. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
[...] Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Die Kosten des [BMI] für den Briefverkehr für das Jahr 2016 betrugen rd. 63.700 Euro und für das Jahr 2017 rd. 65.500 Euro. [Scan folgt demnächst]