Kosten für Bürgerbeteiligung

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Eine Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligungs-Maßnahmen der Jahre 2013-2015.
Insbesondere die Kosten für den Bürgerhaushalt und andere Online-Beteiligungs-Verfahren.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
  • 0 Follower:innen
Oliver Brzoska
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Oliver Brzoska
Betreff
Kosten für Bürgerbeteiligung [#8919]
Datum
19. März 2015 16:28
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligungs-Maßnahmen der Jahre 2013-2015. Insbesondere die Kosten für den Bürgerhaushalt und andere Online-Beteiligungs-Verfahren. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Oliver Brzoska <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Brzoska
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Broszka, ihre Mail habe ich an das Büro Oberbürgermeister, sowie an Herrn Pfumfel, Abt.-Leiter…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Kosten für Bürgerbeteiligung [#8919]
Datum
20. März 2015 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Broszka, ihre Mail habe ich an das Büro Oberbürgermeister, sowie an Herrn Pfumfel, Abt.-Leiter Statistik und Wahlen sowie Herrn Dölle, Ressortleiter Finanzen weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß i.A. Karin Siebecke Leitung Absender: Stadtverwaltung Wuppertal - Bürgeramt – Bergisches Servicecenter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal An der Bergbahn 33 D-42289 Wuppertal Tel.: +49 202 563 6422 Fax: +49 202 563 8199 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.wuppertal.de ============================================

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Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Brzoska, als Anlage übersende ich Ihnen eine Aufstellung der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Kosten für Bürgerbeteiligung
Datum
13. April 2015 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brzoska, als Anlage übersende ich Ihnen eine Aufstellung der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung in Wuppertal (Anlage zur VO/0865/14). Für die Erstellung und Betreuung der Internetplattform für sämtliche Phasen der Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2014/2015 betrugen die externen Kosten insgesamt rund 100.000 €. Für das Projekt Wuppertal 2025 wurde 2013/2014 eine Internetplattform eingerichtet. Die Kosten für die Stadt Wuppertal beliefen sich auf rund 12.000 €. Für die Online-basierte Bürgerbeteiligung zur B7-Sperrung in 2013 entstanden Kosten für die bereitgestellte Internetplattform von rund 8.000 €. Ich hoffe hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen