Kosten für Bürgerbeteiligung / Bürgerhaushalt 2014/2015

Eine Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligung in Köln in den Jahren 2014 und (geplant) 2015, insbesondere die Kosten für den "Bürgerhaushalt 2015".

Vielen Dank im voraus!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2015
  • Frist
    31. März 2015
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Oliver Brzoska
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Oliver Brzoska
Betreff
Kosten für Bürgerbeteiligung / Bürgerhaushalt 2014/2015 [#8751]
Datum
25. Februar 2015 18:29
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligung in Köln in den Jahren 2014 und (geplant) 2015, insbesondere die Kosten für den "Bürgerhaushalt 2015". Vielen Dank im voraus!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Oliver Brzoska <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Brzoska

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Brzoska, ich danke Ihnen für Ihre Email vom 25.02.2015. Mir liegen die erforderlichen Daten n…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Kosten für Bürgerbeteiligung / Bürgerhaushalt 2014/2015 [#8751]
Datum
26. Februar 2015 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brzoska, ich danke Ihnen für Ihre Email vom 25.02.2015. Mir liegen die erforderlichen Daten nicht vor, um die von Ihnen erbetene "Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligung in Köln in den Jahren 2014 und (geplant) 2015, insbesondere die Kosten für den Bürgerhaushalt 2015" übersenden zu können. Es handelt sich hierbei um Kosten der Stadt Köln, dementsprechend ist Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Verwaltung der Stadt Köln selbst zu richten. Mit freundlichen Grüßen