Kosten für Bürgerbeteiligung

Eine Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligung für 2013, 2014 und 2015.
Insbesondere die Kosten für das Online-Portal "www.radsicherheit.berlin.de".
Bitte teilen Sie wenn möglich alle angefallenen Kosten mit, auch wenn nicht alle Kosten aus Haushaltsmitteln bestritten wurden, sondern z.B. durch Fördergelder des BM für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung.

Vielen Dank im voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
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Oliver Brzoska
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Oliver Brzoska
Betreff
Kosten für Bürgerbeteiligung [#8896]
Datum
17. März 2015 18:06
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Kosten für Bürgerbeteiligung für 2013, 2014 und 2015. Insbesondere die Kosten für das Online-Portal "www.radsicherheit.berlin.de". Bitte teilen Sie wenn möglich alle angefallenen Kosten mit, auch wenn nicht alle Kosten aus Haushaltsmitteln bestritten wurden, sondern z.B. durch Fördergelder des BM für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung. Vielen Dank im voraus!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Oliver Brzoska <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Brzoska << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Brzoska

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Brzoska, Vielen Dank für Ihre Anfrage einer Kostenaufstellung für Bürgerbeteiligung für 2013, …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Kosten für Bürgerbeteiligung [#8896]
Datum
30. März 2015 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brzoska, Vielen Dank für Ihre Anfrage einer Kostenaufstellung für Bürgerbeteiligung für 2013, 2014 und 2015, insbesondere der Kosten für das Online-Portal "www.radsicherheit.berlin.de". Für die Berliner Verwaltung ist politische Partizipation kein neues Thema. Berlin hat eine lange Tradition in Bezug auf partizipative Verwaltungsverfahren. Viele Verfahren wurden hier entwickelt oder erstmals breit angewandt. Einen kleinen Einblick zu unterschiedlichen Ansätzen und Projekten, jenseits der formal juristischen Beteiligungsverfahren (bspw. im Rahmen von Infrastrukturprojekten), liefert unter anderem das Handbuch zur Partizipation (vgl. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/s…). Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass die detaillierte Aufstellung der Verfahren sowie der anfallenden Kosten aus Ressourcengründen nicht leistbar ist. Detailliert Auskunft gebe ich Ihnen aber gern zu den Rahmenbedingungen und Kosten des angefragten Online-Beteiligungsverfahrens "www.radsicherheit.berlin.de". Dies ist auch das Kernanliegen Ihrer Anfrage. Der Auftrag beinhaltete vorrangig die Erarbeitung (Plattform und Kommunikationskonzept), den Aufbau, den Betrieb, die Moderation, die Datenbankgenerierung und Datenplausibilisierung, sowie die erste Auswertung und Berichtslegung des moderierten Online-Dialog-Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Thema Fahrradsicherheit. Das Beteiligungsverfahren baute dabei auf dem bereits von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt umgesetzten Verfahren zur Lärmminderungsplanung (leises.berlin.de) auf. Daher konnten Vorarbeiten genutzt werden, Strukturen, Prozesse und technischen Lösungen adaptiert und mit geringen Änderungen weiter genutzt werden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 45.000 € Netto (inkl. Fördermittel des Bundesministeriums in Höhe von 20.000 € für das spezifische Arbeitspaket Beteiligungsverfahren). Eine Vergleichbarkeit dieser Kosten mit den Ansätzen für andere Verfahren ist nicht ohne weiteres möglich, da einerseits die oben geschilderten Synergieeffekte genutzt werden konnten, andererseits (im Gegensatz zur ursprünglichen Projektplanung) größtenteils auf Bewerbung des Beteiligungsverfahrens verzichtet werden konnte. Mit freundlichen Grüßen,