Kosten für den Dienstverrichtungsraum der Bundespolizei am Bahnhof Leer

- Die Verträge rund um die Anmietung des Dienstverrichtungsraumes der Bundespolizei am Bahnhof Leer (Ostfriesland). (Mietvertrag, die Aufstellung der Kosten für die Einrichtung und mit Fremdfirmen abgeschlossene Verträge rund um das Objekt).
- Nebenkostenabrechnungen und Stromrechnungen für die Jahre 2016, 2017 und 2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Verträge rund…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
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Betreff
Kosten für den Dienstverrichtungsraum der Bundespolizei am Bahnhof Leer [#76747]
Datum
2. April 2019 19:20
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Verträge rund um die Anmietung des Dienstverrichtungsraumes der Bundespolizei am Bahnhof Leer (Ostfriesland). (Mietvertrag, die Aufstellung der Kosten für die Einrichtung und mit Fremdfirmen abgeschlossene Verträge rund um das Objekt). - Nebenkostenabrechnungen und Stromrechnungen für die Jahre 2016, 2017 und 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundespolizeidirektion Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit fre…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Kosten für den Dienstverrichtungsraum der Bundespolizei am Bahnhof Leer, hier: Eingangsbestätigung
Datum
10. April 2019 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre Anfrage vom 02. April 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 02. April 2019 übe…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Ihre Anfrage vom 02. April 2019
Datum
30. April 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 02. April 2019 übersende ich Ihnen die anliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen