Kosten für den Einsatz der Polizeikräfte bei den Alzeyer Demonstrationen

Informationen über die Kosten für den Einsatz der Polizei für die Sicherheit bei den einzelnen Demonstrationsveranstaltungen der Partei "Die Rechte" mit entsprechenden Gegendemonstrationen von Alzey gegen Rechts, der Linksjugend, etc. im Jahr 2018 in der Stadt Alzey und dem Kreis Alzey-Worms mit Aufschlüsselung nach Datum. Weiterhin Informationen über vorhandene Vorschriften/Richtlinien zur personellen und materiellen Ausstattung der Einsatzkräfte bei Demonstrationen. Wie viele Beamte werden bei Anzahl X der Demonstranten benötigt, ab welcher Anzahl bzw. unter welchen Umständen wird eine Luftüberwachung notwendig?Werden Demonstrationen zur Planung der Einsatzkräfte qualifiziert? Welche Qualifizierungen gibt es?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2018
  • Frist
    2. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für den Einsatz der Polizeikräfte bei den Alzeyer Demonstrationen [#33813]
Datum
29. September 2018 08:53
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Kosten für den Einsatz der Polizei für die Sicherheit bei den einzelnen Demonstrationsveranstaltungen der Partei "Die Rechte" mit entsprechenden Gegendemonstrationen von Alzey gegen Rechts, der Linksjugend, etc. im Jahr 2018 in der Stadt Alzey und dem Kreis Alzey-Worms mit Aufschlüsselung nach Datum. Weiterhin Informationen über vorhandene Vorschriften/Richtlinien zur personellen und materiellen Ausstattung der Einsatzkräfte bei Demonstrationen. Wie viele Beamte werden bei Anzahl X der Demonstranten benötigt, ab welcher Anzahl bzw. unter welchen Umständen wird eine Luftüberwachung notwendig?Werden Demonstrationen zur Planung der Einsatzkräfte qualifiziert? Welche Qualifizierungen gibt es?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Kosten für den Einsatz der Polizeikräfte bei Alzeyer Demonstrationen - #33813 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anf…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Kosten für den Einsatz der Polizeikräfte bei Alzeyer Demonstrationen - #33813
Datum
30. Oktober 2018 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.09.2018 wird nach den Vorgaben des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) vom 27.11.2015 beantwortet. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und damit Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu schaffen, soweit keine schutzwürdigen öffentlichen Belange der Auskunftserteilung entgegenstehen. Im Jahre 2018 fanden bisher im Stadtbereich Alzey und im Kreis Alzey-Worms folgende Demonstrationslagen statt, die polizeilich begleitet wurden: Datum Ort Art 27.01.2018 Wörrstadt, Saulheim, Wöllstein Kundgebungstour an 3 Örtlichkeiten mit Gegendemonstrationen 21.04.2018 Wörrstadt, Sprendlingen, Wöllstein Kundgebungstour an 3 Örtlichkeiten mit Gegendemonstrationen 04.08.2018 Alzey Aufzug mit Kundgebungen und angemeldeten Gegendemonstrationen 09.08.2018 Alzey Aufzug mit Kundgebungen und Gegendemonstrationen Eine Aufschlüsselung der jeweils entstandenen polizeilichen Einsatzkosten ist nicht existent. Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, aufgrund Ihrer Anfrage eine derartige Kostenaufstellung vorzunehmen. Zu Ihren weiteren Anfragen bezüglich vorhandener Vorschriften/Richtlinien zur personellen und materiellen Ausstattung der Einsatzkräfte bei Demonstrationen, der Qualifizierung der Einsatzkräfte, der polizeilichen Anordnung einer Luftüberwachung ergeht folgender Hinweis: Unter Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit bzw. dem Anspruch auf Informationszugang mit dem Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Gewährleistung der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben (§ 17 LTranspG) wird Ihrem Antrag zum Zugang dieser Informationen nicht stattgegeben. Das Bekanntwerden dieser Informationen ist geeignet, die Tätigkeit der Polizei und der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen und somit die öffentliche Sicherheit zu beeinträchtigen (§ 14 Abs. 1 Ziffer 3 LTranspG). Interne Weisungen der Polizei beinhalten einsatztaktische Überlegungen und Erkenntnisse, die bei öffentlicher Bekanntgabe anstehende Einsatzmaßnahmen der Polizei erheblich beeinträchtigen und somit die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Auch unterliegen derartige interne Weisungen in der Regel einer besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitseinstufung entsprechend der Verschlusssachen-Anweisung Rheinland-Pfalz, sodass bereits aus diesem Grund Ihr Antrag wegen entgegenstehender Belange nach § 14 Abs. 1 Ziffer 5 LTranspG abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen