Kosten für die Abteilung H (Heimat)

mich interessiert, was die 2018 geschaffene Abteilung H ("Heimatministerium") den Steuerzahler im Jahr kostet. Wieviel dieser Kosten gehen in Projekte der einzelnen Bundesländer?
Besteht die Möglichkeit die Zahlen einzusehen und wenn ja, wo?
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Kosten für die Abteilung H #241844 Umfassende Aufklärung
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Kosten für die Abteilung H #241844
Datum
24. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
108,0 KB
Umfassende Aufklärung

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mich interessiert…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Abteilung H (Heimat) [#241844]
Datum
24. Februar 2022 16:55
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mich interessiert, was die 2018 geschaffene Abteilung H ("Heimatministerium") den Steuerzahler im Jahr kostet. Wieviel dieser Kosten gehen in Projekte der einzelnen Bundesländer? Besteht die Möglichkeit die Zahlen einzusehen und wenn ja, wo? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241844/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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