Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht

Die Kosten für die Beschilderung zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Innenstadt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
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Betreff
Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht [#201418]
Datum
21. Oktober 2020 21:56
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten für die Beschilderung zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Innenstadt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpfli…
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Betreff
AW: Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht [#201418]
Datum
24. November 2020 01:12
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Kommunalverwaltung Schwerte
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht“ vom 21.10.2020 (#201418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/
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Betreff
AW: Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht [#201418]
Datum
25. November 2020 11:22
An
Kommunalverwaltung Schwerte
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht“ vom 21.10.2020 (#201418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/
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Betreff
AW: Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht [#201418]
Datum
25. November 2020 11:22
An
Kommunalverwaltung Schwerte
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht“ vom 21.10.2020 (#201418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/
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Betreff
AW: Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht [#201418]
Datum
26. November 2020 08:47
An
Kommunalverwaltung Schwerte
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht“ vom 21.10.2020 (#201418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/
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AW: Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht [#201418]
Datum
27. November 2020 09:35
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht“ vom 21.10.2020 (#201418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/
Kommunalverwaltung Schwerte
Ihre Anfrage nach IFG NRW Guten Tag, Herr Antragsteller/in, ich bitte in der oben genannten Sache um Ihren Rückru…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG NRW
Datum
27. November 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, ich bitte in der oben genannten Sache um Ihren Rückruf. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage nach IFG NRW [#201418] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie darum meine IFG Anfrage schrif…
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AW: Ihre Anfrage nach IFG NRW [#201418]
Datum
28. November 2020 15:58
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie darum meine IFG Anfrage schriftlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/
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AW: Ihre Anfrage nach IFG NRW [#201418] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten f…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG NRW [#201418]
Datum
3. Dezember 2020 12:55
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Beschilderung über die Maskenpflicht“ vom 21.10.2020 (#201418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage ist Schriftlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201418/

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Kommunalverwaltung Schwerte
AW: Ihre Anfrage nach IFG NRW [#201418] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragten mit email vom 21.10.2020 di…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG NRW [#201418]
Datum
4. Dezember 2020 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragten mit email vom 21.10.2020 die Mitteilung der Kosten für die "Beschilderung zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Innenstadt". Ihrem Antrag gebe ich gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) statt und erteile Ihnen die erbetene Information wie folgt: 2873,29 Euro. Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben. Gemäß Ziffer 1.1. der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) ergeht eine schriftliche Auskunft gebührenfrei, wie auch die Ablehnung eines Antrags gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpost-fach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Hinweis gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 IFG NRW: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Das Datenschutzgesetz des Landes NRW gilt entsprechend. Die Anschrift lautet: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen