Kosten für die Erteilung einer Rundfunklizenz

1. Alle Gebührenverordnungen oder vergleichbare Dokumente, welche die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung einer Rundfunklizenz regeln.
2. Alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, und ähnliche Dokumente, welche die Kosten (Gebühren, Auslagen, sonstige Kosten welche von Seiten der LMK anfallen) für die Erteilung einer Rundfunklizenz regeln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Gebühr…
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Erteilung einer Rundfunklizenz [#59713]
Datum
28. Februar 2019 17:15
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Gebührenverordnungen oder vergleichbare Dokumente, welche die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung einer Rundfunklizenz regeln. 2. Alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, und ähnliche Dokumente, welche die Kosten (Gebühren, Auslagen, sonstige Kosten welche von Seiten der LMK anfallen) für die Erteilung einer Rundfunklizenz regeln.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in maßgeblich für die Gebührenfestsetzung im Zusammenhang mit der Erteilung von Rundfunk…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
Kosten für die Erteilung einer Rundfunklizenz [#59713]
Datum
5. März 2019 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in maßgeblich für die Gebührenfestsetzung im Zusammenhang mit der Erteilung von Rundfunklizenzen ist neben dem Landesgebührengesetz (nachzulesen unter http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1wll/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwGebGRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=41&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true) die Gebührensatzung der LMK (https://lmk-online.de/fileadmin/user_upload/Bilder/01_Die_LMK/06_Rechtsgrundlagen/LMK_Rechtsgrundlagen/04_LMK_Gebuehrensatzung.pdf) bzw. die Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks <https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Satzungen_Geschaefts_Verfahrensordnungen/Kostensatzung.pdf> (https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Satzungen_Geschaefts_Verfahrensordnungen/Kostensatzung.pdf) jeweils samt Gebühren- bzw. Kostenverzeichnis. Zur konkreten Gebührenberechnung bei bundesweit gültigen TV-Zulassungen wird zudem der anhängende Grundsatzbeschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vom 15. April 2014 herangezogen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Antwort. Mit freundlichen Gr…
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Erteilung einer Rundfunklizenz [#59713]
Datum
5. März 2019 14:16
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>