Kosten für die Nutzung von Flächen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Flächen der Universität Stuttgart werden derzeit öffentliche Covid-19 Teststellen von einem privaten Anbieter betrieben. (Zwischen K1 und K2 sowie auf dem dem roten Platz, Campus Vaihingen) Bitte senden Sie mir Informationen und Unterlagen zu, welche Aufschluss geben welche Gebühren für die Nutzung der Flächen erhoben werden.
Personenbezogene Merkmale können selbstverständlich geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf Flächen der Universität Stuttgart werden derzei…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Nutzung von Flächen [#238980]
Datum
27. Januar 2022 10:37
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf Flächen der Universität Stuttgart werden derzeit öffentliche Covid-19 Teststellen von einem privaten Anbieter betrieben. (Zwischen K1 und K2 sowie auf dem dem roten Platz, Campus Vaihingen) Bitte senden Sie mir Informationen und Unterlagen zu, welche Aufschluss geben welche Gebühren für die Nutzung der Flächen erhoben werden. Personenbezogene Merkmale können selbstverständlich geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238980/
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 27.01.2022 beantragten Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Anf…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
Kosten für die Nutzung von Flächen [#238980]
Datum
28. Februar 2022 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 27.01.2022 beantragten Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Anfragenummer 238980 Zugang zu Informationen und Einsicht in Unterlagen, welche die Gebühren für die Nutzung der Flächen - „Roter Platz“ des Universitätscampus Stuttgart-Vaihingen sowie - Keplerstr. 11 und 17 des Universitätscampus Stuttgart-Mitte als öffentliche Covid-19-Teststellen durch private Betreiber ausweisen. Nach Prüfung des bei uns am 28.01.2022 eingegangenen Antrags möchten wir Sie über Folgendes informieren: Die Überlassung beider Flächen an den privaten Betreiber erfolgt unentgeltlich. Dies dient der Unterstützung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Testangeboten für die Bevölkerung, insbesondere für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Universität Stuttgart, und soll hierdurch die Covid19-Pandemie weiter eindämmen. In Abstimmung mit der Universität Stuttgart soll dadurch nicht nur ein Zugang von nicht immunisierten Personen zur Universität gewährleistet, sondern auch der Präsenzunterricht als auch die Teilnahme an Prüfungen für alle ermöglicht werden. Gleichzeitig stellen die visuell präsenten Covid19-Teststellen einen Appell an die Bevölkerung dar, sich regelmäßig zu testen oder testen zu lassen, im Falle eines positiven Testergebnisses sich in Isolation zu begeben und infolgedessen frühzeitig die Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden. Diese Informationsmitteilung erfolgt kostenfrei. Eine weitergehende Auskunftserteilung, insb. die Einsicht in die einschlägigen Verträge, erfordert Abstimmungen mit weiteren Behörden, privaten Dritten und der Universität Stuttgart sowie eine umfassende Prüfung der jeweiligen Einzelinformation unter den Gesichtspunkten des Schutzes öffentlicher Belange und des Schutzes privater Interessen. Dies zieht ebenfalls die Vornahme der damit einhergehenden Schutzmaßnahmen, etwa Schwärzungen u.a., nach sich. Bitte beachten Sie, dass sich hierdurch ggf. ein Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 LIFG (Landesinformationsfreiheitsgesetz) ergibt, der nur gewährt werden kann, soweit und solange der geschützte Personenkreis eingewilligt hat. Im Zuge dessen werden voraussichtlich Verfahren im Sinne des § 8 LIFG unter Beteiligung der geschützten Personen durchzuführen sein. Dies zieht einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand aufgrund der damit einhergehenden Schutzmaßnahmen, insbesondere die Auswertung und Aussonderung von Daten sowie die Schwärzung von Passagen, nach sich, sodass eine Einsichtnahme und Verbescheidung nicht mehr gebührenfrei ergehen könnte. Gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands mit einer Gebühr sowie der damit verbunden Auslagen nicht unter € 200,01 zu rechnen sein wird. Wir dürfen Sie daher bitten, uns mitzuteilen, ob Sie an der Einsichtnahme in die Verträge im Zuge der unentgeltlichen Flächenüberlassung festhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass sofern Sie die Weiterverfolgung des Antrages nicht innerhalb eines Monats erklären, Ihr Antrag als zurückgenommen gilt. Außerdem dürfen wir Sie, falls Sie den Antrag weiterverfolgen wollen, auffordern, Ihren Antrag zu begründen und uns mitzuteilen, welchen Erkenntnisgewinn Sie mit Ihrer Anfrage erzielen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die Information reicht mir aus. Jedoch hat sich da…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Nutzung von Flächen [#238980]
Datum
9. März 2022 11:42
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die Information reicht mir aus. Jedoch hat sich daraus eine weitere Frage ergeben. Wurden auch andere Anbieter die Möglichkeit einer unentgeltlich Nutzung der Fläche angeboten? Wenn nein, warum? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238980/

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Anfrage vom 09.03.2022 über die Plattform „fragdenstaat.de“ mi…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
AW: Kosten für die Nutzung von Flächen [#238980]
Datum
6. April 2022 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Anfrage vom 09.03.2022 über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Anfragenummer 238980. Das Land Baden-Württemberg ist nicht auf Anbieter zugegangen. Der derzeitige Betreiber trat eigenständig mit dem Vorschlag der Errichtung von Covid19-Teststationen auf dem jeweiligen Campus-Gelände an das Land Baden-Württemberg heran. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit, den Universitätsbetrieb weitestgehend aufrecht zu erhalten, erfolgte die Überlassung der Flächen an diesen nach dem Prioritätsprinzip. Da in regelmäßiger Abstimmung mit der Universität Stuttgart kein Mehrbedarf für weitere Covid19-Teststellen vorhanden war bzw. ist, wurde von zusätzlichen Flächenüberlassungen abgesehen. Mit freundlichen Grüßen