Kosten für die Nutzung von Windows XP über das Ende des Supports hinaus

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Nach einem Medienbericht kommt auf vielen Rechnern des Bundestags und der Bundestagsverwaltung noch Windows XP zum Einsatz. Da Microsoft den Support für das Betriebssystem eingestellt hat, fallen zusätzliche Kosten an - für den Extended Support und für zusätzliche Maßnahmen.

- Wie schützt die Bundestagsverwaltung die Rechner seit Ende des Supports?
- Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage hat zum gewünschten Ergebnis geführt - Details finden sich in folgendem Bericht: http://www.handelsblatt.com/unternehmen…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2014
  • Frist
    17. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Medie…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Nutzung von Windows XP über das Ende des Supports hinaus [#7448]
Datum
15. September 2014 15:48
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Medienbericht kommt auf vielen Rechnern des Bundestags und der Bundestagsverwaltung noch Windows XP zum Einsatz. Da Microsoft den Support für das Betriebssystem eingestellt hat, fallen zusätzliche Kosten an - für den Extended Support und für zusätzliche Maßnahmen. - Wie schützt die Bundestagsverwaltung die Rechner seit Ende des Supports? - Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer E-Mail vom 15. Septe…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer E-Mail vom 15. September, mit der Sie um Beantwortung von Fragen hinsichtlich der weiteren vorübergehenden Nutzung von Windows XP im Deutschen Bundestag baten, teilte mir die zuständige Organisationseinheit mit, dass Ihrem Anspruch - zumindest teilweise - möglicherweise Rechte Dritter im Sinne von §6 Satz 2 IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) entgegenstehen. Sofern Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten tangiert sind, darf der Zugang nach §6 Satz 2 IFG nur gewährt werden, soweit der Drittbetroffene eingewilligt hat. Daher wurde dieser im Rahmen eines Drittenbeteiligungsverfahren gemäß §8 Abs. 1 Satz 1 IFG um Stellungnahme gebeten. Unabhängig davon bitte ich gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 IFG, wonach ein Antrag, der Daten Dritter im Sinne von §6 IFG betrifft, begründet werden muss, um eine entsprechende Begründung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. September baten…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. September baten Sie um Beantwortung von Fragen zum aktuellen Schutz der Rechner der Bundestagsverwaltung seit dem Ende des Supports von Microsoft für Windows XP und zu den dafür zusätzlich anfallenden Kosten. Mit Schreiben vom 14. Oktober hatte ich Sie über die Einleitung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß §8 Abs. 1 i. V. m. §6 Satz 2 IFG informiert, da nach §6 Satz 2 IFG der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines Dritten nur gewährt werden darf, wenn der Drittbetroffene eingewilligt hat. Nach Abschluss dieses Drittbeteiligungsverfahrens kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: Frage 1: Wie schützt die Bundestagsverwaltung die Rechner seit Ende des Supports [von Microsoft Windows XP]? Antwort: Die Informationstechnik (IT) des Deutschen Bundestags wird durch eine mehrstufige IT-Sicherheitsinfrastruktur geschützt, bei welcher das Betriebssystem nur eine von mehreren zu berücksichtigen Komponenten darstellt. Die Komponenten erfüllen ihre Sicherheitsfunktionen grundsätzlich unabhängig vom Betriebssystem der Bildschirmarbeitsplätze. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Bundestagsverwaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen keine Auskünfte zu den konkreten Sicherungsmaßnahmen erteilen kann, da die Kenntnis dieser Informationen ein Sicherheitsrisiko darstellen würden. Zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit der bisher noch nicht von Windows XP auf Windows 7 umgestellten Bildschirmarbeitsplätze wurde – entsprechend einer Empfehlung des BSI – ein Custom Supportvertrag als Annex zu einem bestehenden Supportvertrag für den weiteren Betrieb von Windows XP geschlossen. Frage 2: Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten? Antwort: Für die allgemeinen, zentralen Sicherungsmaßnahmen entstehen keine zusätzlichen Kosten durch den fortdauernden Betrieb von Microsoft Windows XP, da diese unabhängig vom Betriebssystem eingesetzt werden. Die Kosten für den Custom Supportvertrag werden sich voraussichtlich auf 100.000 Euro (netto) belaufen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widersprich ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen