Kosten für die Rückholaktion aus China nach Deutschland, wegen des Corona-Virus

Kostenrechnung für die Rückholaktion aus China nach Deutschland, wegen des Corona-Virus. Bitte aufgeschlüsselt den Anteil des Steuerzahlers und den Anteil der Privatpersonen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kostenrechnung für …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Rückholaktion aus China nach Deutschland, wegen des Corona-Virus [#178507]
Datum
31. Januar 2020 14:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kostenrechnung für die Rückholaktion aus China nach Deutschland, wegen des Corona-Virus. Bitte aufgeschlüsselt den Anteil des Steuerzahlers und den Anteil der Privatpersonen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178507 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1256 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.01.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten für die Rückholaktion aus China nach Deutschland, wegen des Corona-Virus [#178507]
Datum
11. Februar 2020 17:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1256 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.01.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 31. Januar 2020 (Bezug) kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Ergänzend ist anzumerken, dass die Federführung für die Rückführung, bei der die Bundeswehr Amtshilfe geleistet hat, beim Auswärtigen Amt (AA) liegt. Vor diesem Hintergrund rege ich an, sich mit Ihrem Anliegen an das AA zu wenden. Mit freundlichen Grüßen