Kosten für die Stadt von 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag

Wie viele hat die Stadt der 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ?
Gab es andere Unterstützung außer Geldmittel?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie v…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Stadt von 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21817]
Datum
12. Juni 2017 18:24
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele hat die Stadt der 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ? Gab es andere Unterstützung außer Geldmittel?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei mir eingegangen. Ich habe Ihren Antrag jedoch zus…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Kosten für die Stadt von 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21817]
Datum
13. Juni 2017 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei mir eingegangen. Ich habe Ihren Antrag jedoch zuständigkeitshalber an die Senatskanzlei <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr unten stehender Antrag nach dem IFG wurde mir zugeleitet. Nach Prüfung durch unse…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Kosten für die Stadt von 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21817]
Datum
16. Juni 2017 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr unten stehender Antrag nach dem IFG wurde mir zugeleitet. Nach Prüfung durch unser Haus wurde festgestellt, dass die Zuständigkeit beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen liegt. Der Antrag wurde daher heute an das Ressort abgegeben, Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Freundliche Grüße

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Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Freie Hansestadt Bremen hat den 32. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2009 über …
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
Kosten für die Stadt von 32. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21817]
Datum
5. Juli 2017 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Freie Hansestadt Bremen hat den 32. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2009 über den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen mit einer Zuwendung in Höhe von 7.500.000 € gefördert. Weitere Informationen dazu liegen dem Ressort nicht vor. Mit freundlichen Grüßen