Kosten für die Stadt von 33. Deutscher Evangelischer Kirchentag

Anfrage an: Stadt Dresden

Wie viel hat die Stadt der 33. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ?
Wie wurde die Veranstaltung noch Unterstützt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    12. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
Stadt Dresden
Ihre Anfrage per E-Mail von 12.Juni 2017
Von
Stadt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail von 12.Juni 2017
Datum
27. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
neues-dokument-2017-06-28_1_AsKUqzK.jpg
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Stadt von 33. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21806]
Datum
12. Juni 2017 08:51
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel hat die Stadt der 33. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ? Wie wurde die Veranstaltung noch Unterstützt ?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Wesermarsch (Informationsfreiheitssatzung Wesermarsch). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Dresden
Ihre Anfrage per Emain von 12. Juni 2017
Von
Stadt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage per Emain von 12. Juni 2017
Datum
27. Juni 2017
Status