Kosten für die Stadt von 34. Deutscher Evangelischer Kirchentag

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Wie viel hat die Stadt der 34. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ?
Wurde in andere Form als mit Geldmitteln unterstützt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Stadt von 34. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21843]
Datum
14. Juni 2017 13:39
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie viel hat die Stadt der 34. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ? Wurde in andere Form als mit Geldmitteln unterstützt ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
34. Dt. Evangelischer Kirchentag Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen zu den Kosten des 34. Dt. Evangelischen …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
34. Dt. Evangelischer Kirchentag
Datum
23. Juni 2017 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen zu den Kosten des 34. Dt. Evangelischen Kirchentags sind bei mir eingegangen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihre Mail so verstehe, dass sie sich auf einen Anspruch auf Übermittlung amtlicher Informationen nach § 11 HmbTG handelt. Dieser Anspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Zusammenstellung oder Ermittlung von Informationen, die nicht bereits in Akten vorliegen. Gleichwohl werde ich versuchen Ihre Informationswünsche soweit möglich zu erfüllen. Der 34. Dt. Evangelische Kirchentag hat von der FHH eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 7,9 Mio Euro erhalten, die allerdings in Höhe von 400.000 Euro durch Mittel des Bundes und damit nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert wurde, im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 19/2574 (http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/25581/haushaltsplan-2009-2010-%e2%80%93-haushaltsjahr-2009-%e2%80%93-einzelplan-1-1-senat-deutscher-evangelischer-kirchentag-2013-in-hamburg-hier-nachbewilligung.pdf). Im Übrigen wurden zugunsten des 34. Dt. Evangelischen Kirchentages auf städtische Gebührenerhebungen verzichtet. Das Gesamtvolumen dieses Gebührenverzichts wurde im Vorwege geschätzt, einer abschließenden Abrechnung bedurfte es nicht, siehe dazu (http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/5254a3f9-8905-4c86-91c0-fc566fc674f8/Akte_734.02-08.pdf) Im Übrigen bin ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten im Internet nicht einverstanden, ich bitte diese vor einer etwaigen Veröffentlichung zu löschen. Mit freundlichen Grüßen