Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bildenberg-Konferenzen 2016 und 2019

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Antwort einer Anfrage nach IFG von Ramm Stein ( https://fragdenstaat.de/a/33122 ) haben Sie angegeben, dass das Bundesministerium der Verteidigung die Kosten für den Besuch der Bildenberg-Konferenz im Jahr 2018 von der ehemaligen Ministerin Ursula von der Leyen übernommen hat. In der Antwort zu einer weiteren Anfrage nach IFG ( https://fragdenstaat.de/a/10212 ) haben Sie das gleiche mit Angabe der Höhe der Kosten für ihren Besuch der Konferenz im Jahr 2015 gemacht. Daneben hat Ursula von der Leyen die Bildenberg-Konferenz auch in den Jahren 2016 und 2019 besucht (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Teilnehmern_an_Bilderberg-Konferenzen).

Darum bitte ich um die Mitteilung bzw. Beantwortung von Folgendem:

-Hat das Bundesministerium der Verteidigung auch die Kosten für die Besuche von der Leyens in den Jahren 2016 und 2019 übernommen?

-Nennung der Kosten für die Besuche der Bildenberg-Konferenz von der Leyens in den Jahren 2016, 2018 und 2019, sowie deren Aufgliederung nach den einzelnen angefallenen Posten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Ihre Fragestellungen beantworte ich zusammengefasst wie folgt:

Im Jahre 2016 nutzte die damalige Bundesministerin der Verteidigung für die An- und Abreise von und nach Dresden ein Dienst-Kraftfahrzeug (Dst-KFZ). Hierfür fallen grundsätzlich keine gesonderten Kosten an. Die vom Bundesministerium der Verteidigung übernommenen Übernachtungskosten betrugen 1.525,50 Euro.

Im Jahre 2018 nutzte Frau Dr. von der Leyen für die Hinreise eine Mitfluggelegenheit, für die keine Kosten in Rechnung gestellt wurden. Übernachtungskosten - zu Lasten der Reisekostentitel des Bundesministeriums der Verteidigung - fielen in Höhe 425,00 Euro an. Für die Weiterreise (eine Rückreise hat insoweit nicht stattgefunden) zu einem weiteren dienstlichen Termin wurde ein Luftfahrzeug der Bundeswehr genutzt. Hierfür fallen keine gesonderten Kosten an, da diese Bestandteil des Einzelplanes 14 sind.

Für den Besuch von Frau Dr. von der Leyen bei der Bilderberg-Konferenz 2019 in Montreux, CHE, sind Flugkosten in Höhe von 810,16 Euro sowie Übernachtungskosten in Höhe von 1969,50 Schweizer Franken entstanden und aus den Reisekostentiteln des Bundesministeriums der Verteidigung getragen worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Antwort einer Anfrage nach IFG von Ramm Stein ( …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bildenberg-Konferenzen 2016 und 2019 [#159572]
Datum
23. Juli 2019 11:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Antwort einer Anfrage nach IFG von Ramm Stein ( https://fragdenstaat.de/a/33122 ) haben Sie angegeben, dass das Bundesministerium der Verteidigung die Kosten für den Besuch der Bildenberg-Konferenz im Jahr 2018 von der ehemaligen Ministerin Ursula von der Leyen übernommen hat. In der Antwort zu einer weiteren Anfrage nach IFG ( https://fragdenstaat.de/a/10212 ) haben Sie das gleiche mit Angabe der Höhe der Kosten für ihren Besuch der Konferenz im Jahr 2015 gemacht. Daneben hat Ursula von der Leyen die Bildenberg-Konferenz auch in den Jahren 2016 und 2019 besucht (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Teilnehmern_an_Bilderberg-Konferenzen). Darum bitte ich um die Mitteilung bzw. Beantwortung von Folgendem: -Hat das Bundesministerium der Verteidigung auch die Kosten für die Besuche von der Leyens in den Jahren 2016 und 2019 übernommen? -Nennung der Kosten für die Besuche der Bildenberg-Konferenz von der Leyens in den Jahren 2016, 2018 und 2019, sowie deren Aufgliederung nach den einzelnen angefallenen Posten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019 [#159572] BMVg R I 1 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019 [#159572]
Datum
23. Juli 2019 15:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1089 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.07.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 20. Juli 2019 (s.u.). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1089 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019 [#159572] BMVg R I 1 - Az …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019 [#159572]
Datum
23. August 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1089 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage teile ich vorsorglich mit, dass diese nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Dies ist in der Vielzahl der in den Bearbeitungsprozess einzubindenden Stellen begründet. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: IFG-Anfrage "Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019&quo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019"
Datum
27. September 2019 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1089 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.07.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1089 vom 23.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1089 vom 23.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 23. Juli 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie um amtliche Informationen zu folgenden Fragestellungen erbeten haben: "- Hat das Bundesministerium der Verteidigung auch die Kosten für die Besuche von der Leyens in den Jahren 2016 und 2019 übernommen? - Nennung der Kosten für die Besuche der Bilderberg-Konferenz von der Leyens in den Jahren 2016, 2018 und 2019, sowie deren Aufgliederung nach den einzelnen angefallenen Posten." Ihre Fragestellungen beantworte ich zusammengefasst wie folgt: Im Jahre 2016 nutzte die damalige Bundesministerin der Verteidigung für die An- und Abreise von und nach Dresden ein Dienst-Kraftfahrzeug (Dst-KFZ). Hierfür fallen grundsätzlich keine gesonderten Kosten an. Die vom Bundesministerium der Verteidigung übernommenen Übernachtungskosten betrugen 1.525,50 Euro. Im Jahre 2018 nutzte Frau Dr. von der Leyen für die Hinreise eine Mitfluggelegenheit, für die keine Kosten in Rechnung gestellt wurden. Übernachtungskosten - zu Lasten der Reisekostentitel des Bundesministeriums der Verteidigung - fielen in Höhe 425,00 Euro an. Für die Weiterreise (eine Rückreise hat insoweit nicht stattgefunden) zu einem weiteren dienstlichen Termin wurde ein Luftfahrzeug der Bundeswehr genutzt. Hierfür fallen keine gesonderten Kosten an, da diese Bestandteil des Einzelplanes 14 sind. Für den Besuch von Frau Dr. von der Leyen bei der Bilderberg-Konferenz 2019 in Montreux, CHE, sind Flugkosten in Höhe von 810,16 Euro sowie Übernachtungskosten in Höhe von 1969,50 Schweizer Franken entstanden und aus den Reisekostentiteln des Bundesministeriums der Verteidigung getragen worden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antwort: IFG-Anfrage "Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019…
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Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage "Kosten für die Teilnahme von der Leyens an den Bilderberg-Konferenzen 2016 und 2019" [#159572]
Datum
27. September 2019 19:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage, auch wenn diese nicht ganz fristgerecht erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>