Kosten für die Teilnahme von Frau Daniela Schadt an offiziellen Auslands-Dienstreisen des Bundespräsidenten Herrn Gauck

Anfrage an: Auswärtiges Amt

An wie vielen offiziellen Dienstreisen im Ausland hat Frau Daniela Schadt bereits teilgenommen?
Sind der Bundesrepublik Deutschland hierfür Kosten (insbesondere Erstattung von Reisekosten) entstanden?
Sollten solche entstanden sein, bitte um ich um Nennung der angefallenen Beträge, für zwei oder drei der letzten Reisen, deren Daten leicht zugänglich sind, auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Reisen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2016
  • Frist
    9. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An wie vielen of…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Teilnahme von Frau Daniela Schadt an offiziellen Auslands-Dienstreisen des Bundespräsidenten Herrn Gauck [#12386]
Datum
6. Januar 2016 20:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An wie vielen offiziellen Dienstreisen im Ausland hat Frau Daniela Schadt bereits teilgenommen? Sind der Bundesrepublik Deutschland hierfür Kosten (insbesondere Erstattung von Reisekosten) entstanden? Sollten solche entstanden sein, bitte um ich um Nennung der angefallenen Beträge, für zwei oder drei der letzten Reisen, deren Daten leicht zugänglich sind, auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Reisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.01.2016, Vg. 006-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.01.2016, Vg. 006-2016
Datum
21. Januar 2016 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen