Kosten für die Unterhaltung von Polizeihunden

Die Polizei NRW hält in verschieden Standorten Polizeidiensthunde vor.

Hundehaltung ist regelmäßig mit Kosten verbunden: Futter, Unterkunft, tierärztliche Versorgung, Ausbildung, Hundesteuer u.a.

Bitte teilen Sie mir mit, welche monatlichen Kosten bei der Polizei regelmäßig für die Unterhaltung der Hundestaffeln veranschlagt werden, wo die Kosten verbucht werden und welche durchschnittlichen monatlichen Kosten für den Steuerzahler entstehen.

Optimal wäre eine Statistik, die die Einzelposten aufschlüsselt.

Bitte teilen Sie mir auch mit, wer die Kosten gegenprüft (Innenrevision, Finanzamt)

Ergebnis der Anfrage

Vor ein paar Tagen wurden in einem kurzen Bildbeitrag die Ernährungskosten von Polizeihunden und Hartz IV-Beziehern verglichen. Keck, frech, kühn.

Darin war zu sehen: 4,32 €/Tag für Hartz IV-Bezieher; 6,80 €/Tag für einen Polizeihund. Recherchen zeigen nun ein klareres Bild.
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/pol…

In einer Mitteilung vom heutigen Tage stellte die Datenschutzbeauftragte LZPD NRW klar, dass die Diensthundführerinnen / Diensthundführer des Landes Nordrhein-Westfalen monatlich eine Entschädigung von 85,00 Euro erhalten.

Alleinstehende volljährige Hartz IV-Bezieher hingegen erhalten seit Januar 2014 eine Ernährungspauschale (einschließlich alkoholfreier Getränke) von monatlich 138,82 € oder 4,56 € am Tag. Für Partner gelten 125,33 € (4,12 €); für 18-24jährige 111,13 € (3,65 €) usw. für angemessen.

Und mit 85,10 € (2,80 €) werden selbst Kinder bis zum 5.Lebensjahr noch mit immerhin 10 Cent/Monat (0,0033 €) mehr bezuschusst als ein Polizeihund.

Unsere Regierung hat ein Herz vor Kinder.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2014
  • Frist
    1. August 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Unterhaltung von Polizeihunden [#6645]
Datum
30. Juni 2014 00:01
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Polizei NRW hält in verschieden Standorten Polizeidiensthunde vor. Hundehaltung ist regelmäßig mit Kosten verbunden: Futter, Unterkunft, tierärztliche Versorgung, Ausbildung, Hundesteuer u.a. Bitte teilen Sie mir mit, welche monatlichen Kosten bei der Polizei regelmäßig für die Unterhaltung der Hundestaffeln veranschlagt werden, wo die Kosten verbucht werden und welche durchschnittlichen monatlichen Kosten für den Steuerzahler entstehen. Optimal wäre eine Statistik, die die Einzelposten aufschlüsselt. Bitte teilen Sie mir auch mit, wer die Kosten gegenprüft (Innenrevision, Finanzamt)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, derzeit werden im Land Nordrhein-Westfalen 332 Diensthunde (301 Schutzhunde…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Kosten für die Unterhaltung von Polizeihunden (EMail vom 30.06.2014)
Datum
14. Juli 2014 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, derzeit werden im Land Nordrhein-Westfalen 332 Diensthunde (301 Schutzhunde in den Kreispolizeibehörden und 31 Diensthunde bei dem Landesamt für Aus- und Fortbildung, Personalangelegenheiten [LAFP]) vorgehalten. Die Diensthundführerinnen / Diensthundführer des Landes Nordrhein- Westfalen erhalten monatlich eine Entschädigung von 85,00 Euro. Darin inbegriffen sind die Verpflegungs- und Unterbringungskosten für Diensthunde. Zusätzlich zahlt das Land Nordrhein-Westfalen monatlich 9,50 Euro für die Mitnahme des Diensthundes in privaten PKW der Diensthundführerinnen / Diensthundführer. Für Diensthunde entstehen keine Versicherungskosten. Eine Aussage über tierärztliche Kosten kann nicht getroffen werden, da diese sich je nach Diensthund (Verletzungen, Erkrankungen) unterschiedlich gestalten. Die Ausrüstung für Diensthundführerinnen / Diensthundführer wird von den Polizeibehörden bezahlt. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand wird der Bedarf für das Diensthundwesen in den Kreispolizeibehörden aus dem Budget der Polizeisonderdienste gezahlt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Stephanie Turau Datenschutzbeauftragte LZPD NRW Telefon: 0203 4175 7211 CN-Pol: 07 223 7211 Telefax 0203 4175 8002 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Schifferstraße 10 47059 Duisburg <<E-Mail-Adresse>>