Kosten für die Unterhaltung von Polizeihunden
Die Polizei NRW hält in verschieden Standorten Polizeidiensthunde vor.
Hundehaltung ist regelmäßig mit Kosten verbunden: Futter, Unterkunft, tierärztliche Versorgung, Ausbildung, Hundesteuer u.a.
Bitte teilen Sie mir mit, welche monatlichen Kosten bei der Polizei regelmäßig für die Unterhaltung der Hundestaffeln veranschlagt werden, wo die Kosten verbucht werden und welche durchschnittlichen monatlichen Kosten für den Steuerzahler entstehen.
Optimal wäre eine Statistik, die die Einzelposten aufschlüsselt.
Bitte teilen Sie mir auch mit, wer die Kosten gegenprüft (Innenrevision, Finanzamt)
Ergebnis der Anfrage
Vor ein paar Tagen wurden in einem kurzen Bildbeitrag die Ernährungskosten von Polizeihunden und Hartz IV-Beziehern verglichen. Keck, frech, kühn.
Darin war zu sehen: 4,32 €/Tag für Hartz IV-Bezieher; 6,80 €/Tag für einen Polizeihund. Recherchen zeigen nun ein klareres Bild.
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/pol…
In einer Mitteilung vom heutigen Tage stellte die Datenschutzbeauftragte LZPD NRW klar, dass die Diensthundführerinnen / Diensthundführer des Landes Nordrhein-Westfalen monatlich eine Entschädigung von 85,00 Euro erhalten.
Alleinstehende volljährige Hartz IV-Bezieher hingegen erhalten seit Januar 2014 eine Ernährungspauschale (einschließlich alkoholfreier Getränke) von monatlich 138,82 € oder 4,56 € am Tag. Für Partner gelten 125,33 € (4,12 €); für 18-24jährige 111,13 € (3,65 €) usw. für angemessen.
Und mit 85,10 € (2,80 €) werden selbst Kinder bis zum 5.Lebensjahr noch mit immerhin 10 Cent/Monat (0,0033 €) mehr bezuschusst als ein Polizeihund.
Unsere Regierung hat ein Herz vor Kinder.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juni 2014
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1. August 2014
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