Kosten für die Verfolgung von Cannabiskonsum

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie viele Kosten sind in den letzten Jahren bundesweit für die strafrechtliche Verfogung von Cannabiskonsum entstanden? Bitte berücksichtigen Sie sämtliche Kosten (z.B. Polizeieinsätze, Gerichtskosten, Gefängniskosten usw.) und sowohl die Verfolgung von Konsumenten als auch die von Händlern. Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Jahre.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie viele Kosten sind in den letzten Jahren bundesweit …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Verfolgung von Cannabiskonsum [#145666]
Datum
23. Mai 2019 19:14
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie viele Kosten sind in den letzten Jahren bundesweit für die strafrechtliche Verfogung von Cannabiskonsum entstanden? Bitte berücksichtigen Sie sämtliche Kosten (z.B. Polizeieinsätze, Gerichtskosten, Gefängniskosten usw.) und sowohl die Verfolgung von Konsumenten als auch die von Händlern. Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Jahre. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 757/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 23. Mai 201…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Kosten für die Verfolgung von Cannabiskonsum
Datum
6. Juni 2019 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 757/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 23. Mai 2019, mit der Sie um Mitteilung der in den letzten Jahren bundesweit entstandenen Kosten (Kosten der Polizeieinsätze, Gerichts- und Gefängniskosten usw.) für die strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsumenten und -händlern gebeten haben. Die von Ihnen erbetenen Daten liegen dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Hier ist auch nicht bekannt, ob diese Daten an anderer Stelle - ggf. für Teilbereiche der Strafverfolgungsmaßnahmen - erfasst werden. Nach hiesigen Erkenntnissen werden die Haushaltsdaten nicht spezifisch für einzelne Delikte und für einzelne Suchtmittel differenziert erhoben. Die alle zwei Jahre für den Europarat durchgeführte Abfrage von Haushaltsdaten der Justiz im Rahmen der Evaluation der Justizsysteme (CEPEJ) zeigt vielmehr, dass es problematisch ist, die Daten für die Gesamtausgaben der Justiz auch nur in groben Kategorien weitergehend zu differenzieren. Die Daten für die Bundesrepublik Deutschland aus diesem Fragebogen finden Sie unter dem Link https://rm.coe.int/germany/16808d0261; die Fragen zum Budget sind die Nummern 006 bis 015 (Seiten 2 bis 9). Der Fragebogen liegt leider nur in englischer Sprache vor. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen