Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BGZ

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ).

Ich bitte um Darstellung:

1) Der Gesamtkosten pro Monat.

2) Der Gesamtkosten pro Jahr.

3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen.

Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde:

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
https://fragdenstaat.de/a/210381

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
https://fragdenstaat.de/a/213376

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
https://fragdenstaat.de/a/213181

Umweltbundesamt (UBA)
https://fragdenstaat.de/a/213186

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
https://fragdenstaat.de/a/208901

Fernstraßen Bundesamt (FBA)
https://fragdenstaat.de/a/208903

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
https://fragdenstaat.de/a/209908

Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn)
https://fragdenstaat.de/a/208904

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunf…
An BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BGZ [#214796]
Datum
10. März 2021 16:46
An
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr. 3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen. Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) https://fragdenstaat.de/a/210381 Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) https://fragdenstaat.de/a/213376 Bundesamt für Naturschutz (BfN) https://fragdenstaat.de/a/213181 Umweltbundesamt (UBA) https://fragdenstaat.de/a/213186 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) https://fragdenstaat.de/a/208901 Fernstraßen Bundesamt (FBA) https://fragdenstaat.de/a/208903 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) https://fragdenstaat.de/a/209908 Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) https://fragdenstaat.de/a/208904 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214796/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz(IFG) ist hie…
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
AW: Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BGZ [#214796]
Datum
7. April 2021 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz(IFG) ist hier am 10. März 2021 eingegangen. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) ist als juristische Person des Privatrechts mit der öffentlichen Aufgabe der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle gemäß § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragt worden. Ein Antrag auf Zugang zu Informationen ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 IFG an die Behörde zu richten, die sich der juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Somit ist BGZ zwar informationspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG, aber selbst nicht anspruchsverpflichtet. Ihre Anfrage ist folglich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu richten. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) wurden bzw. werden zum Zweck der der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGZ: http://www.bgz.de/datenschutz/ Mit freundlichen Grüßen