Kosten für Entsorgung von Verpackungen im Berliner Senat

Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Entsorgung von Verpackungen (Gelbe Tonne)
differenziert nach Verwaltungseinheiten des Senats im Zeitraum 2010-2018?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Entsorgung von Verpackungen im Berliner Senat [#151834]
Datum
20. Juni 2019 19:22
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Entsorgung von Verpackungen (Gelbe Tonne) differenziert nach Verwaltungseinheiten des Senats im Zeitraum 2010-2018?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Senatsverwaltung für Finanzen ist nicht zuständig für Ihre Anfrage aber wir habe…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Kosten für Entsorgung von Verpackungen im Berliner Senat [#151834]
Datum
21. Juni 2019 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Senatsverwaltung für Finanzen ist nicht zuständig für Ihre Anfrage aber wir haben Ihre Anfrage an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem u.st. Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile i…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Kosten für Entsorgung von Verpackungen im Berliner Senat [#151834] IFG
Datum
24. Juni 2019 09:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem u.st. Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass Kosten für die Entsorgung von Verpackungen über die Gelbe Tonne bei den Verwaltungen des Senats nicht entstehen. Nach dem Verpackungsgesetz obliegt die Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems. Die Systembetreiber sind verpflichtet, eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte Sammlung aller restentleerten Verpackungen für den privaten Endverbraucher unentgeltlich sicherzustellen. Private Endverbraucher sind private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen, wie z.B. Verwaltungen. Mit freundlichen Grüßen