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Kosten für externe Berater in der Unimedizin Mainz

wie viel Geld hat die Unimedizin Mainz in den letzten Jahren für externe Berater wie KPMG oder so ausgegeben?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viel Geld hat…
An Rechnungshof Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für externe Berater in der Unimedizin Mainz [#180344]
Datum
13. Februar 2020 20:46
An
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viel Geld hat die Unimedizin Mainz in den letzten Jahren für externe Berater wie KPMG oder so ausgegeben?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180344 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Einga…
Von
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
14. Februar 2020 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer beiden Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 13. Februar 2020. Mit freundlichen Grüßen

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Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Ihre Anfragen vom 13. Februar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre beiden Anfragen, w…
Von
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfragen vom 13. Februar 2020
Datum
14. Februar 2020 11:24
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre beiden Anfragen, welche die Prüfung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz betreffen. Nach § 3 Abs. 5 des hiesigen Landestransparenzgesetzes gilt dieses Gesetz für den Rechnungshof Rheinland-Pfalz nur, soweit antragstellenden Personen durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewährt wird, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat sich zu der v. g. Prüfung in seinem Jahresbericht, der gestern veröffentlicht wurde und den ich Ihnen auszugsweise als pdf-Datei beifüge, geäußert. Das entsprechende Prüfungsergebnis wird durch einen Beschluss des Landtags nach Durchführung des Entlastungsverfahrens, welches durch den Jahresbericht angestoßen wird, abgeschlossen. Ein etwaiger Informationszugang bezieht sich ausschließlich auf das besagte abschließend festgestellte Prüfungsergebnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.