Förderung von WLAN in Bremen

aus dem Artikel https://weserreport.de/2016/04/weser/nord/mifreies-wlan-vegesack-zieht-nach/ geht hervor, dass insgesamt 200.000 € für offenes WLAN in Bremen zur Verfügung steht.

- Welche Projekte wurden bisher gefördert?
- Welche Bedingungen gibt es für den Erhalt der Zuwendung und wie wird die Einhaltung der Bedingungen überprüft? z.B. Einhaltung von Vergaberecht

Bitte aufgeschlüsselt pro Standort, nicht pro Projekt:
- Mit welcher Summe wird es gefördert?
- Wer ist Empfänger der Zuwendung?
- Von welchen Unternehmen wurden Angebote angefordert?
- Wie hoch sind die einmalige/laufenden Kosten der einzelnen abgegebenen Angebote?
- Welches Angebot von welchem Anbieter wurde angenommen? Bitte mit Angabe der Kosten.
- Welche Anforderungen wurde bei der Einholung von Angeboten für das WLAN definiert?
- Wie lange sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen?
- Wie schnell ist der Internet-Anschluss und welcher Provider stellt diesen bereit?
- Wie wird das einwandfreie Funktionieren des WLANs (laufender Betrieb) sichergestellt?
- Bleibt die Hardware Eigentum des Anbieters, oder wird sie vom Auftraggeber gekauft?
- Wie wird die "Rechtssicherheit" des WLANs für den Auftraggeber sichergestellt?
- Kann das WLAN ohne Angabe persönlicher Informationen (z.B. E-Mail-Adresse, Handy-Nummer, etc.) genutzt werden? Wenn eine Registrierung erforderlich ist, womit wird diese begründet?
- Welche Daten werden vom WLAN-Anbieter bei der Nutzung des WLANs erhoben und welche Daten werden über die Nutzung hinaus gespeichert?
- Sofern es Nutzungsbedingungen für das WLAN gibt: In welchen Sprachen liegen diese vor?

Sollte bei einem Standort nicht der günstigste Anbieter gewählt worden sein:
- Welche Kriterien mit welcher Gewichtung haben zu dem Zuschlag geführt?
- Welche Anforderungen wurden von möglicherweise günstigeren Anbietern nicht erfüllt? Sofern es technische Gründe sind, bitte ich um technische Details.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
  • Kosten dieser Information:
    472,50 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus d…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
Förderung von WLAN in Bremen [#19644]
Datum
23. Dezember 2016 11:19
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus dem Artikel https://weserreport.de/2016/04/weser/nord/mifreies-wlan-vegesack-zieht-nach/ geht hervor, dass insgesamt 200.000 € für offenes WLAN in Bremen zur Verfügung steht. - Welche Projekte wurden bisher gefördert? - Welche Bedingungen gibt es für den Erhalt der Zuwendung und wie wird die Einhaltung der Bedingungen überprüft? z.B. Einhaltung von Vergaberecht Bitte aufgeschlüsselt pro Standort, nicht pro Projekt: - Mit welcher Summe wird es gefördert? - Wer ist Empfänger der Zuwendung? - Von welchen Unternehmen wurden Angebote angefordert? - Wie hoch sind die einmalige/laufenden Kosten der einzelnen abgegebenen Angebote? - Welches Angebot von welchem Anbieter wurde angenommen? Bitte mit Angabe der Kosten. - Welche Anforderungen wurde bei der Einholung von Angeboten für das WLAN definiert? - Wie lange sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen? - Wie schnell ist der Internet-Anschluss und welcher Provider stellt diesen bereit? - Wie wird das einwandfreie Funktionieren des WLANs (laufender Betrieb) sichergestellt? - Bleibt die Hardware Eigentum des Anbieters, oder wird sie vom Auftraggeber gekauft? - Wie wird die "Rechtssicherheit" des WLANs für den Auftraggeber sichergestellt? - Kann das WLAN ohne Angabe persönlicher Informationen (z.B. E-Mail-Adresse, Handy-Nummer, etc.) genutzt werden? Wenn eine Registrierung erforderlich ist, womit wird diese begründet? - Welche Daten werden vom WLAN-Anbieter bei der Nutzung des WLANs erhoben und welche Daten werden über die Nutzung hinaus gespeichert? - Sofern es Nutzungsbedingungen für das WLAN gibt: In welchen Sprachen liegen diese vor? Sollte bei einem Standort nicht der günstigste Anbieter gewählt worden sein: - Welche Kriterien mit welcher Gewichtung haben zu dem Zuschlag geführt? - Welche Anforderungen wurden von möglicherweise günstigeren Anbietern nicht erfüllt? Sofern es technische Gründe sind, bitte ich um technische Details.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sollten Freifunk-Projekte gefördert worden sein, genügt mir die Angabe des Empfäng…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
AW: Förderung von WLAN in Bremen [#19644]
Datum
23. Dezember 2016 11:28
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sollten Freifunk-Projekte gefördert worden sein, genügt mir die Angabe des Empfängers und die Höhe der Zuwendung pro Projekt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nac…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN"
Datum
6. Februar 2017 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich eines Programmes für offenes WLAN und der darin enthaltenen Projekte vom 23.12.2016 ist zur Zeit in der Bearbeitung. Gemäß § 7 Abs.2 S.3 des BremIFG ist ein Antrag auf amtliche Informationen zu begründen, wenn dieser Antrag sich auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bezieht. In den vorliegenden Akten sind Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Antragssteller gemäß § 6 Abs.2 Brem IFG enthalten. Eine Begründung für Informationszugang ist in ihrem Antrag bisher nicht enthalten. Bitte reichen Sie eine entsprechende Begründung nach. Anschließend wird geklärt, ob der Betroffene Zugang zu seinen Geheimnissen einwilligt oder ob ihr Informationsinteresse überwiegt. Ich weise an dieser Stelle vorsorglich daraufhin, dass, sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, gemäß § 10 BremIFG in Verbindung mit der Gebührenordnung Gebühren anfallen werden. Aufgrund der Komplexität der Fragestellung hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse würden diese voraussichtlich zwischen 360 und 500 Euro für diese Anfrage betragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
6. Februar 2017 15:40
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nach dem Termin bei der City-Initiative im Dezember und einem Gespräch mit Herrn Reimers von der Wirtschaftsförderung im Januar hat sich der Verdacht erhärtet, dass bei der Vergabe von Aufträgen in mindestens zwei Fällen das Vergaberecht verletzt wurde und infolgedessen höhere Kosten angefallen sind. An der Herausgabe der angefragten Informationen besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse. Hiermit erweitere ich meinen Antrag auf eine Herausgabe der abgeschlossenen Verträge. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, dürfen Sie entsprechende Stellen selbstverständlich schwärzen. Bei weiteren Fragen zur Rechtslage wenden Sie sich bitte an die Landesdatenschutzbeauftragte. Mögliche Kosten von bis zu 500 € übernehme ich. Ich weise an dieser Stelle vorsorglich daraufhin, dass ich bei der vollständigen Abweisung meines Antrags unverzüglich Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrt<< Anrede …
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
6. Februar 2017 16:36
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit erweitere ich meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von WLAN in Bremen“ vom 23.12.2016 (#19644) auf die Herausgabe der Förderanträge. Die sollten ja nicht weit von dem übrigen Dokumenten entfernt sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" Sehr geehrtAntragsteller/in hier ein kur…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN"
Datum
13. April 2017 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hier ein kurzer Zwischenstand zu Ihren Fragen. Ich habe diese nun so beantwortet, wie mir das möglich ist anhand der Aktenlage und meines Wissens. Leider reicht das nur für die Hälfte Ihrer gewünschten Antworten. Ich habe daher die mir bekannten Zuwendungsempfänger angeschrieben und gebeten, diese Antwortlücken zu füllen. Aufgrund der unmittelbar anstehenden Feiertage und meines Urlaubes im Mai habe ich eine Frist zum 12.05.2017 gegeben, so dass ich damit rechne, Ihnen Ende Mai die Antworten zukommen lassen zu können. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrt<< Anrede …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
13. April 2017 16:45
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für den Zwischenstand. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die gesammelten Dokumente schon jetzt zukommen lassen und in einem Monat die übrigen bis dahin erhaltenen Dokumente nachreichen. Ist das machbar? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
18. April 2017 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ja, das wäre sicher möglich, ich werde ein entsprechendes Schreiben fertigstellen. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
21. April 2017 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie vorab den Großteil der Antworten zu Ihren Fragen, die restlichen Antworten werde ich Ihnen voraussichtlich Mitte/Ende Mai liefern. Mit dieser Mail erhalten Sie außerdem die gewünschten Förderanträge. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrt<< Anr…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
21. April 2017 11:20
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Auskünfte und Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrt<<…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
22. April 2017 02:09
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zu den WLAN-Projekten der CityInitiative (Innerebner / Free-Key) schreiben Sie, dass ein günstigerer Bewerber den Zuschlag unter anderem aus folgendem Grund nicht erhalten hätte: "Die Störerhaftung, damals gesetzlich klar verankert, wurde nicht gewährleistet." Das überrascht mich. In §8 Abs.1 des Telemediendienstgesetzes steht seit der ersten Fassung vom 26.02.2007 bis heute unverändert: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie 1.) die Übermittlung nicht veranlasst, 2.) den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und 3.) die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben." Dazu habe ich zwei Fragen: - Von wem kommt diese juristische Bewertung? - Wo ist oder war eine Haftung für WLAN-Anbieter "gesetzlich klar verankert"? Allgemein möchte ich Sie bitten, Texte von Dritten in einer Auskunft als Zitat zu kennzeichnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644] Sehr geehrtAntragst…
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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" [#19644]
Datum
17. Mai 2017 17:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Wirtschaftsbehörde sieht sich nicht in der Verantwortung, allgemeine bzw. juristische Begrifflichkeiten zu bewerten, wie z.B. die Störerhaftung, oder allgemeine Rechtsauffassungen zu bundesdeutschen Gesetzen darzulegen. Nach Richterrecht / diversen Urteilen gab es zu dem Zeitpunkt eine Störerhaftung. In Ihrer Anfrage an unser Haus ging es alleine darum, die Vergabekriterien offen zu legen. Die Vergabekriterien z.B. für das Projekt WLAN Am Wall habe ich Ihnen benannt. Ein juristischer Disput über die Bewertung und Auslegung bundesdeutscher Gesetze fällt nicht in meine Kompetenz. Die Neufassung des Telemediengesetzes durch das Parlament, hier insbesondere Paragraf 7, hat die Position der WLAN-Anbieter verändert. Die sogenannte Störerhaftung geht auf §1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ zurück: „Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.“( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html) Die umfängliche Rechtsprechung zu der Thematik ist u.a. über das Internet aktuell nachzuverfolgen, hier eine unvollständige Auswahl. Des Weiteren auch als Anlage. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Sachverhalte bekannt sind. • https://www.lancom-systems.de/blog/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-eugh-generalanwalt-sorgt-fuer-neue-hoffnung-2/ • BGH Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ vom 12. Mai 2010, AZ: 1 ZR 121/08 • https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-03/cp160028de.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN" Sehr geehrtAntragsteller/in die Antworte…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Ihre Anfrage #19644 vom 23.12.2016 "Kosten für freien WLAN"
Datum
18. Mai 2017 08:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antworten zu Ihren Fragen erhalten Sie abschließend im beiliegenden .pdf-Dokument. Mit freundlichen Grüßen