Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT

eine Aufstellung der internen und externen Kosten für das 450-seitige Gutachten der Fa. Accenture, in dem das Beratungshaus der Stadt München nahelegt, sich in mehreren Stufen wieder von Linux auf den Computern ihrer Verwaltung zu verabschieden und zu Microsoft-Produkten zurückzukehren, wie berichtet auf Heise online unter
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Linux-in-Muenchen-Berater-empfehlen-Ausstieg-aus-LiMux-auf-Raten-3463100.html
und wie erwähnt im RatsInformationsSystem der Stadt München unter
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=4169494

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
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Von
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Betreff
Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
14. Januar 2017 12:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der internen und externen Kosten für das 450-seitige Gutachten der Fa. Accenture, in dem das Beratungshaus der Stadt München nahelegt, sich in mehreren Stufen wieder von Linux auf den Computern ihrer Verwaltung zu verabschieden und zu Microsoft-Produkten zurückzukehren, wie berichtet auf Heise online unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/Linux-in-Muenchen-Berater-empfehlen-Ausstieg-aus-LiMux-auf-Raten-3463100.html und wie erwähnt im RatsInformationsSystem der Stadt München unter https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=4169494
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
16. Januar 2017 12:23
Status
Warte auf Antwort
gjidejii.
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. - no title specified Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit de…
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Betreff
AW: Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
17. Februar 2017 21:18
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT“ vom 14.01.2017 (#19895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit de…
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Betreff
AW: AW: Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
23. Februar 2017 19:36
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT“ vom 14.01.2017 (#19895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
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Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
24. Februar 2017 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit de…
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Betreff
AW: Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
9. März 2017 08:43
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT“ vom 14.01.2017 (#19895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
9. März 2017 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Information: Neue E-Mail Adresse für die Rathaus Umschau Sehr geehrte Damen und Herren, Sie ereichen die Redatkio…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Information: Neue E-Mail Adresse für die Rathaus Umschau
Datum
18. März 2017 18:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie ereichen die Redatkion der Rathaus Umschau ab sofort unter folgender E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail wurde an die neue Adresse weitergeleitet.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit de…
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Von
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Betreff
AW: Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
18. März 2017 18:24
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT“ vom 14.01.2017 (#19895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten für Gutachten zur Leistungsfähigkeit der IT [#19895]
Datum
20. März 2017 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
#19895 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage bitten Sie um "eine Aufstellung der internen und externe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#19895
Datum
20. März 2017 12:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage bitten Sie um "eine Aufstellung der internen und externen Kosten für das 450-seitige Gutachten der Fa. Accenture, in dem das Beratungshaus der Stadt München nahelegt, sich in mehreren Stufen wieder von Linux auf den Computern ihrer Verwaltung zu verabschieden und zu Microsoft-Produkten zurückzukehren, wie berichtet auf Heise online unter". Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: über die Kosten für das Gutachten hat der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Auch unter Berücksichtigung des Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung (GO) unterliegen die Beschlüsse weiterhin der Geheimhaltung. Grund hierfür ist, dass der Inhalt der Beschlüsse Rückschlüsse auf zukünftige Vergabeverfahren ermöglicht. Sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, werden die Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Die Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: #19895 [#19895] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die hier mit mehr als einem …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: #19895 [#19895]
Datum
8. April 2017 12:53
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die hier mit mehr als einem Monat Verspätung eingegangen ist. Ihre Behauptung, "über die Kosten für das Gutachten hat der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung entschieden", ist nicht nachvollziehbar. Nach bisherigem Kenntnisstand hat der Stadtrat über die tatsächlichen Kosten gar nicht beraten, sondern hat in dem vorangegangenen nichtöffentlichen Beschluss lediglich den Kostenrahmen begrenzt. Dieser Beschluss zum Kostenrahmen erfolgte zunächst nichtöffentlich, um bei den darauffolgenden Vergabeverfahren keine wirtschaftlichen Nachteile zu erfahren. Die Nicht-Öffentlichkeit ist daher ab dem Moment nicht mehr erforderlich, in dem die Vergaben erfolgt sind. Ihre Behauptung, der Inhalt der Beschlüsse erlaube Rückschlüsse auf zukünftige Vergabeverfahren, halte ich für haltlos aus folgenden Gründen: - Die Inhalte des Beschlusses zum Kostenrahmen sind nicht Gegenstand der Anfrage und insofern auch nicht zu liefern. Gegenstand der Anfrage sind vielmehr die tatsächlich entstandenen internen und externen Kosten, vgl. hierzu meine ursprüngliche Anfrage vom 14. Januar 2017. - Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die tatsächlich entstandenen internen und externen Kosten Rückschlüsse auf zukünftige Vergabeverfahren zulassen. Ich bitte Sie deshalb erneut, meine ursprüngliche Anfrage vom 14. Januar 2017 hinsichtlich der tatsächlich entstandenen internen und externen Kosten zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Re: #19895 [#19895] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben nach den Kosten des Gutachtens (interne und externe Kos…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: #19895 [#19895]
Datum
18. April 2017 13:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben nach den Kosten des Gutachtens (interne und externe Kosten gefragt. Interne Kosten sind Personalaufwände von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt München, die im Rahmen von Interviews Informationen für das Gutachten geliefert haben. Es wurden ca. 75 Interviews mit Kleingruppen von 2-6 Personen durchgeführt, die im Durchschnitt ca. 2 Stunden gedauert haben. Geht man im Durchschnitt von 4 Interviewpartnern aus, dann sind dies insgesamt 600 Personenstunden. Wird eine Wertigkeit im höheren Dienst in E14/E15 mit einem Personalkostensatz von ca. 45 € (Entgelt + Arbeitgeberzulage für vermögenswirksame Leistungen, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzvorsorge) ausgegangen, so belaufen sich die Aufwände des internen Personals umgerechnet in Personalvollkosten auf 27.000 € Externe Kosten: Es ist keine Behauptung, dass der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung über die Kosten entschieden hat, vielmehr wurden die externen Kosten für das Gutachten vom Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung bewilligt. Die Beschlussfassung als nicht-öffentlicher Beschluss auf Grund $46, Absatz 2, Nr. 3 GeschO erfolgte, da der Beschluss die Grundlage für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen darstellt. Auch unter Berücksichtigung des Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung (GO) unterliegt der Beschluss weiterhin der Geheimhaltung, da dieser Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates war. Durch die Beratung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung hat der Stadtrat das Entgegenstehen von Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Dritter im Sinne des Art. 52 Abs. 2 GO positiv festgestellt. Die Entscheidung über den Wegfall der Geheimhaltungsgründe trifft der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung. Sofern diesbezüglich noch keine Entscheidung des Stadtrats vorliegt, ist vom Fortbestehen der Geheimhaltungsgründe auszugehen. Die Geheimhaltungsgründe bestehen weiterhin, da auch nach Abschluss der maßgeblichen Vergabeverfahren Rückschlüsse von Firmen auf zukünftige Ausschreibungen möglich sind und deswegen keine Aufhebung der Geheimhaltung möglich ist. Ihrem Anspruch kann gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Informationsfreiheitssatzung, i.V.m. Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung kann damit nicht statt gegeben werden. Deshalb ist die von Ihnen erbetene Zusendung der externen Kosten nicht möglich. Interne Kosten sind Personalaufwände von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt München, die im Rahmen von Interviews Informationen für das Gutachten geliefert haben. Es wurden ca. 75 Interviews mit Kleingruppen von 2-6 Personen durchgeführt, die im Durchschnitt ca. 2 Stunden gedauert haben. Geht man im Durchschnitt von 4 Interviewpartnern aus, dann sind dies insgesamt 600 Personenstunden. Wird eine Wertigkeit im höheren Dienst in E14/E15 mit einem Personalkostensatz von ca. 45 € (Entgelt + Arbeitgeberzulage für vermögenswirksame Leistungen, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzvorsorge) ausgegangen, so belaufen sich die Aufwände des internen Personals umgerchnet in Personalvollkosten auf 27.000 € Mit freundlichen Grüßen