Kosten für Hochwassereinsatz Magdeburg - MoFüst Rheinland (TEL 1 Köln)

Welche Kosten sind für den Einsatz der MoFüst Rheinland (TEL 1 Köln) in Magdeburg angefallen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juni 2013
  • Frist
    18. Juli 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Hochwassereinsatz Magdeburg - MoFüst Rheinland (TEL 1 Köln)
Datum
17. Juni 2013 00:30
An
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für den Einsatz der MoFüst Rheinland (TEL 1 Köln) in Magdeburg angefallen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Beier, für Ihre anhängende Anfrage bin ich nicht zuständig, da die mobile Führungsunterstützun…
Von
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten für Hochwassereinsatz Magdeburg - MoFüst Rheinland (TEL 1 Köln)
Datum
17. Juni 2013 12:39
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Beier, für Ihre anhängende Anfrage bin ich nicht zuständig, da die mobile Führungsunterstützung (MoFüst) Rheinland bei der Bezirksregierung und nicht bei der Oberfinanzdirektion Rheinland angesiedelt ist. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage direkt an die Bezirksregierung zu richten. Viele Grüße Peter Schmeling