Kosten für Homöopathie

Anfrage an: Künstlersozialkasse

Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten bzw. Dokument…
An Künstlersozialkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189295]
Datum
18. Juni 2020 00:13
An
Künstlersozialkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189295/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Künstlersozialkasse
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail an die Künstlersozialkasse (automatische Antwort) Guten Tag, Ihre Nachricht an d…
Von
Künstlersozialkasse
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail an die Künstlersozialkasse (automatische Antwort)
Datum
18. Juni 2020 00:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Nachricht an die Künstlersozialkasse (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) ist gerade bei uns eingegangen. Wir werden Ihre E-Mail schnellstmöglich beantworten bzw. Ihre Anfrage zur Erledigung an die zuständige Stelle im Hause weiterleiten. +++ Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Vielzahl von Posteingängen kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Beantwortung Ihrer Nachricht kommen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis. Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden Sie auf unser Homepage (s. dort Aktuelle Meldungen) https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html +++ Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen zu bestimmten Sachverhalten nur auf dem Postweg antworten können. Für die dadurch verursachten Verzögerungen bitten wir vorab um Verständnis. Für Rückfragen verwenden Sie bitte nicht diese automatische Antwort, sondern senden uns erneut Ihre Original-Nachricht. Ansonsten ist es für uns nicht möglich, den Sachverhalt nachzuvollziehen bzw. zuzuordnen und zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Künstlersozialkasse
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht erteilen. Die Künstlersozial…
Von
Künstlersozialkasse
Betreff
AW: Kosten für Homöopathie [#189295]
Datum
18. Juni 2020 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht erteilen. Die Künstlersozialkasse ist kein Leistungsträger und somit werden keinerlei Kosten von uns übernommen. Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Personen, sind bei den Krankenkassen ihrer Wahl versichert und erhalten die kassenärztlichen Leistungen von dort. Wir können und dürfen dazu keine Daten erheben. Freundliche Grüße