Kosten für Imagefilm der Bundesbereitschaftspolizei

Aufschlüsselung der Kosten für den im Februar 2019 veröffentlichten Imagefilm der Bundesbereitschaftspolizei (siehe Nachricht vom 27.02.2019 mit dem Titel "Neuer Imagefilm repräsentiert die Bundesbereitschaftspolizei" auf der Webseite der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2019/02/190227_imagefilm_bp.html). Dabei besteht insbesondere Interesse an den Planungs-, Produktions und Werbekosten für den Imagefilm.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufschlüsselung …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Kosten für Imagefilm der Bundesbereitschaftspolizei [#59715]
Datum
28. Februar 2019 17:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung der Kosten für den im Februar 2019 veröffentlichten Imagefilm der Bundesbereitschaftspolizei (siehe Nachricht vom 27.02.2019 mit dem Titel "Neuer Imagefilm repräsentiert die Bundesbereitschaftspolizei" auf der Webseite der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2019/02/190227_imagefilm_bp.html). Dabei besteht insbesondere Interesse an den Planungs-, Produktions und Werbekosten für den Imagefilm.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Betreff: Informationsfreiheitsgesetz hier: Kosten für den Imagefilm der Bundesbereitsc…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz hier: Kosten für den Imagefilm der Bundesbereitschaftspolizei [59715] Bezug: Ihr Antrag vom 28. Februar 2018 Aktenzeichen: ZII4-13002/4#1885 Berlin, 13. März 2019 Seite 1 von 2 mit E-Mail vom 28. Februar 2019 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu den Kosten für den am 27. Februar 2019 von der Bundespolizei veröffentlichten Imagefilm der Bundesbereitschaftspolizei. Sie bitten insbesondere um Aufschlüsselung der Planungs-, Produktions- und Werbekosten für den Imagefilm. Nachfolgend teile ich Ihnen die erbetenen Angaben mit: Planungskosten: 2.219,35 € Produktionskosten: 15.856,75 € Werbungskosten: 916,30 € Gesamtkosten: 18.992,40 €. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Berlin, 13.03.2019 Seite 2 von 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag