Kosten für Masken und Tests

Auf meine Nachfrage hin habe ich von meiner Krankenkasse erfahren, dass sie nicht für Masken und Tests zuständig sind. Nun sitzt der Bürger auf den Kosten - wohin können wir uns wenden? Wer erstattet die Kosten für Masken für NICHT-Hartz-4-Empfänger und wer ist zuständig für die Testkosten für Ungeimpfte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können? Über eine verbindliche Erklärung der Zuständigkeiten würde ich mich freuen.

Vielen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Leider habe ich meine Anfrage von niemandem beantwortet bekommen. Irgendwie muss das doch inzwischen geregelt sein!?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf meine Nachfrage hin ha…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Masken und Tests [#227136]
Datum
20. August 2021 17:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf meine Nachfrage hin habe ich von meiner Krankenkasse erfahren, dass sie nicht für Masken und Tests zuständig sind. Nun sitzt der Bürger auf den Kosten - wohin können wir uns wenden? Wer erstattet die Kosten für Masken für NICHT-Hartz-<< Adresse entfernt >>-Empfänger und wer ist zuständig für die Testkosten für Ungeimpfte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können? Über eine verbindliche Erklärung der Zuständigkeiten würde ich mich freuen. Vielen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227136/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Kosten für Masken und Tests [#227136]
Datum
24. August 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider bekam ich noch keine Antwort auf meine Frage bekommen, obwohl das Thema hoc…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgabenachricht, Kosten für Masken und Tests [#227136]
Datum
9. September 2021 18:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider bekam ich noch keine Antwort auf meine Frage bekommen, obwohl das Thema hoch aktuell ist. Ich würde mich über eine zeitnahe verbindliche Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227136/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. August 2021. Die Zuständigkeiten für die Festlegung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Kosten für Masken und Tests [#227136]
Datum
14. September 2021 19:07
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. August 2021. Die Zuständigkeiten für die Festlegung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich bei den Bundesländern, die das Infektionsschutzgesetz als eigene Angelegenheit vollziehen (Artikel 83 Grundgesetz). Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen (z. B. zur Maskenpflicht) an die örtlichen Behörden im jeweiligen Bundesland. Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Da inzwischen allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ein Impfangebot zur Verfügung steht, wird das kostenlose Bürgertest-Angebot des Bundes eingestellt. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern ist aktuell der 11. Oktober 2021 als Ende der Kostenübernahme vorgesehen. Das gilt allerdings nicht für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt - dazu gehören zum Beispiel Menschen, die sich aufgrund bestimmter Erkrankungen nicht impfen lassen können, oder Kinder unter 12 Jahren. Notwendige Testungen zur Abklärung von Symptomen, im Rahmen des Kontaktpersonenmanagements, von Ausbruchsuntersuchungen und zum Schutz in bestimmten Einrichtungen bleiben kostenlos. Auskünfte zu der Ausgestaltung von Neuregelungen können nicht erteilt werden, da sich diese noch im Bearbeitungsprozess befinden. Ich empfehle Ihnen, folgende Internetseiten zu beobachten: https://www.bundesregierung.de/breg-d... https://www.bundesgesundheitsminister... https://www.zusammengegencorona.de/ Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Das Ministerium für Gesundheit in RLP hat mich diesb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Masken und Tests [#227136]
Datum
14. September 2021 19:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Das Ministerium für Gesundheit in RLP hat mich diesbezüglich an Sie verwiesen, da es sich um eine "bundesrechtliche Einigung" handle. Nun werde ich beim örtlichen Gesundheitsamt nachfragen und Ihnen gerne die Antwort an dieser Stelle mitteilen. Als Risikopatient bin ich täglich auf den Schutz angewiesen und freue mich auf verbindliche Regelungen und Zuständigkeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227136/