Kosten für Microsoftprodukte an allgemeinbildenden Schulen

- Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen zur Nutzung von Microsofts Office-Produkten an allgemeinbildenden Schulen Ihrer Trägerschaft.
- Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen zur Nutzung von Microsofts Betriebssystemen an allgemeinbildenden Schulen Ihre Trägerschaft.
-Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für die Nutzung von "MNS+" an allgemeinbildenden Schulen Ihrer Trägerschaft.
- Die Anzahl der Schüler des Schuljahres 2018/2019 im Bereich Ihrer Trägerschaft.
- Eine Antwort auf die Frage: Wurde das entsprechenden Einsparpotenzial durch die Nutzung von Open-Source-Software (Libre-Office, ..., GNU/Linux) geprüft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die im Jahre 20…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Microsoftprodukte an allgemeinbildenden Schulen [#157038]
Datum
11. Juli 2019 11:45
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen zur Nutzung von Microsofts Office-Produkten an allgemeinbildenden Schulen Ihrer Trägerschaft. - Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen zur Nutzung von Microsofts Betriebssystemen an allgemeinbildenden Schulen Ihre Trägerschaft. -Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für die Nutzung von "MNS+" an allgemeinbildenden Schulen Ihrer Trägerschaft. - Die Anzahl der Schüler des Schuljahres 2018/2019 im Bereich Ihrer Trägerschaft. - Eine Antwort auf die Frage: Wurde das entsprechenden Einsparpotenzial durch die Nutzung von Open-Source-Software (Libre-Office, ..., GNU/Linux) geprüft?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die angefragten Zahlen: - Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Kosten für Microsoftprodukte an allgemeinbildenden Schulen [#157038]
Datum
22. Juli 2019 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die angefragten Zahlen: - Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen zur Nutzung von Microsofts Office-Produkten an allgemeinbildenden Schulen Ihrer Trägerschaft. - Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für Lizenzen zur Nutzung von Microsofts Betriebssystemen an allgemeinbildenden Schulen Ihre Trägerschaft. Die zwei ersten Fragen können nur zusammengefasst beantwortet werden, da eine buchungstechnische Trennung von Anschaffungen für Microsoft Office-Produkten und Microsoft Betriebssystemen nicht gegeben ist. Der Gesamtaufwand für die Nutzung von Microsoft Office-Produkten und - Betriebssystemen beziffert sich für das Rechnungsjahr 2018 auf ca. 25.000 ?. - Die im Jahre 2018 angefallenen Kosten für die Nutzung von "MNS+" an allgemeinbildenden Schulen Ihrer Trägerschaft. Für die Systembetreuung der teilnehmenden Schulen entstanden im Rechnungsjahr 2018 Ausgaben i.H.v. ca. 37.285 ?. - Die Anzahl der Schüler des Schuljahres 2018/2019 im Bereich Ihrer Trägerschaft. Im Schuljahr 2018/19 besuchten 25.903 Schüler/innen Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Stadtgebiet Mainz. - Wurde das entsprechenden Einsparpotenzial durch die Nutzung von Open-Source-Software (Libre-Office, ..., GNU/Linux) geprüft? An einigen Schulen kommen Open-Office-Produkte bzw. auch Linux zum Einsatz. Insbesondere bei den weiterführenden sowie berufsbildenden Schulen werden Microsoft-Produkte bewusst eingesetzt, um die Schüler/innen auf den Berufsalltag vorzubereiten. Die Schulen müssen in einem Medienkonzept die unterschiedlichen Aspekte digitaler Bildungsarbeit an ihrer Einrichtung darlegen. Das Schulamt erarbeitet einen Medienentwicklungsplan, um die Gesamtheit der digitalen Bildungslandschaft der Schulen darzustellen und zu steuern. Mit freundlichen Grüßen