Kosten für Olympiabewerbung

Die Aufstellung der (anteiligen) Kosten des Landes Schleswig-Holstein zur Bewerbung der Hansestadt Hamburg für die Olympischen Spiele. Darüber hinaus bitte ich um Zusendung des Finanz- und Kostenplans für die Bewerbung der Hamburger Olympia-Bewerbung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufste…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Olympiabewerbung [#8918]
Datum
19. März 2015 15:59
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufstellung der (anteiligen) Kosten des Landes Schleswig-Holstein zur Bewerbung der Hansestadt Hamburg für die Olympischen Spiele. Darüber hinaus bitte ich um Zusendung des Finanz- und Kostenplans für die Bewerbung der Hamburger Olympia-Bewerbung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2015. Der Landesregierung sind bislang…
Von
Behörde
Betreff
AW: Kosten für Olympiabewerbung [#8918]
Datum
23. März 2015 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2015. Der Landesregierung sind bislang keine (anteiligen) Kosten zur Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 entstanden, daher liegt kein Kostenplan vor. Ein Finanz- und Kostenplan der Stadt Hamburg liegt uns ebenfalls nicht vor. Dieser wird dort erst in der Zukunft erarbeitet werden. Mit freundlichem Gruß Eckhard Jacobs <<E-Mail-Adresse>> Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Tel.: +49 431 / 988-2727 E-fax: +49 431 / 988-6142-727 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.schleswig-holstein.de<http://www.schleswig-holstein.de/> Über dieses E-Mail-Postfach ist kein Zugang für verschlüsselte Dokumente möglich.