Kosten für Plakataktion zum Bürgerentscheid

Eine Aufstellung der Kosten für die Plakataktion von Oberbürgermeister Ashok Sridharan zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Kurfürstenbades in Bonn-Bad Godesberg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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Thorsten Sterk
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Thorsten Sterk
Betreff
Kosten für Plakataktion zum Bürgerentscheid [#20836]
Datum
29. März 2017 13:20
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Kosten für die Plakataktion von Oberbürgermeister Ashok Sridharan zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Kurfürstenbades in Bonn-Bad Godesberg
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Sterk <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Sterk
Thorsten Sterk
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Plakataktion zum Bürgerentscheid“ v…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Thorsten Sterk
Betreff
AW: Kosten für Plakataktion zum Bürgerentscheid [#20836]
Datum
3. Mai 2017 09:36
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Plakataktion zum Bürgerentscheid“ vom 29.03.2017 (#20836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Sterk Anfragenr: 20836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Sterk << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrter Herr Sterk, Ihre o.g. Anfrage vom 29.03.2017 hat den Weg von der allgemeinen Poststelle der Stadt …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Kosten für Plakataktion zum Bürgerentscheid [#20836]
Datum
11. Mai 2017 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sterk, Ihre o.g. Anfrage vom 29.03.2017 hat den Weg von der allgemeinen Poststelle der Stadt Bonn zu dem zuständigen Amt für Recht und Versicherungen leider nicht gefunden. Auch ist der Antrag bei keiner anderen der betroffenen Fachdienststellen eingegangen. Die Gründe hierfür lassen sich leider nicht nachvollziehen. Ihr Anliegen wurde hier erstmalig mit der Mahnung vom 03.05.2017 bekannt. Bitte lassen Sie mich mein Bedauern zum Ausdruck bringen und Ihnen versichern, dass es ähnliche Vorfälle bislang nicht gegeben hat. Ihr Antrag wird nunmehr schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW vom 29.03.2017, Kosten Plakataktion Kurfürstenbad Bad-Godesberg…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW vom 29.03.2017, Kosten Plakataktion Kurfürstenbad Bad-Godesberg
Datum
15. Mai 2017 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Sterk, zu Ihrem o.g. Antrag auf Übersendung einer Kostenaufstellung zur Plakataktion des Oberbürgermeisters zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Kurfürstenbades in Bonn-Bad Godesberg erhalten Sie nachfolgend die hier im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NRW vorhandenen Informationen: In Bezug auf die Produktion der Plakate hat die Stadtwerke Bonn GmbH (nachfolgend SWB) die Auftragsvergabe und Kosten übernommen. Nach Auskunft der SWB wurden von dort für die Poster "Nein beim Bürgerentscheid" Kosten in Höhe von ca. 3.000 Euro getragen. Die Stadt Bonn hat die Plakat-Schaltung auf Mega-Light- und City-Light-Flächen im Rahmen eines Freikontingentes beauftragt, so dass hierfür keine Kosten entstanden sind. Es sind lediglich einmalige Kosten in Höhe von 50 Euro für die Einstellung des Motivs bei Infoscreen angefallen. Für die offenbar aufgrund eines technisches Versehens entstandene Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich nochmals um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen