Kosten für Polizeieinsätze der samstäglichen Impf/Coronakritiker in Siegen

Informationen über die entstehenden Kosten für Personal u.ä., die im Rahmen der samstäglich stattfindenden Aktionen der Corona-/Impfkritiker in Siegen den Polizeibehörden pro Einsatz entstehen sowie die Summe der bisher entstandenen Kosten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Details
Von
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Betreff
Kosten für Polizeieinsätze der samstäglichen Impf/Coronakritiker in Siegen [#243881]
Datum
19. März 2022 14:07
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die entstehenden Kosten für Personal u.ä., die im Rahmen der samstäglich stattfindenden Aktionen der Corona-/Impfkritiker in Siegen den Polizeibehörden pro Einsatz entstehen sowie die Summe der bisher entstandenen Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243881/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Polizeieinsätze der samstäglichen I…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Polizeieinsätze der samstäglichen Impf/Coronakritiker in Siegen [#243881]
Datum
24. April 2022 14:14
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Polizeieinsätze der samstäglichen Impf/Coronakritiker in Siegen“ vom 19.03.2022 (#243881) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in