Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Insolvenz…
An AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179156]
Datum
3. Februar 2020 21:47
An
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179156 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann

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Eingangsbestätigung der AOK RPS Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir ant…
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
Eingangsbestätigung der AOK RPS
Datum
3. Februar 2020 21:47
Status
Warte auf Antwort
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