Kosten für Sportlerinnen/Hostessen am Stand auf der Cebit

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

Eine Auflistung der Ausgaben, die für die Betreuung des Messestandes auf der Cebit durch die Hostessen/Sportlerinnen (siehe Bild in https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesdruckerei-praesentiert-eIDAS-konforme-Siegel-und-Webseitenzertifikate-3660651.html) entstanden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung …
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
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Betreff
Kosten für Sportlerinnen/Hostessen am Stand auf der Cebit [#20790]
Datum
25. März 2017 15:30
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben, die für die Betreuung des Messestandes auf der Cebit durch die Hostessen/Sportlerinnen (siehe Bild in https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesdruckerei-praesentiert-eIDAS-konforme-Siegel-und-Webseitenzertifikate-3660651.html) entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Knut Hühne <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Sportlerinnen/Hostessen am Stand au…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Kosten für Sportlerinnen/Hostessen am Stand auf der Cebit [#20790]
Datum
29. April 2017 07:43
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Sportlerinnen/Hostessen am Stand auf der Cebit“ vom 25.03.2017 (#20790) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Knut Hühne Anfragenr: 20790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Knut Hühne

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Bundesdruckerei GmbH
Sehr geehrter Herr Hühne, die Bundesdruckerei GmbH ist ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz, keine…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
WG: Kosten für Sportlerinnen/Hostessen am Stand auf der Cebit [#20790]
Datum
12. Mai 2017 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hühne, die Bundesdruckerei GmbH ist ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz, keine Behörde. Wir arbeiten im Auftrag von Behörden und nehmen keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (z. B. im Sinne einer Funktionsauslagerung) wahr. Somit unterliegen wir nicht dem IFG. Mit besten Grüßen