Kosten für Umbauarbeiten in der Aula des Gymnasiums Kreuzgasse Köln

Eine Liste der Kosten die im Rahmen der Umbauarbeiten in der Aula des Gymnasiums Kreuzgasse in Köln (Vogelsanger Strasse 1, 50672 Köln) innerhalb der letzten 4 Jahre. Innerhalb dieser Zeitspanne wurden eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie eine weitere Lichtinstallation verbaut.

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  • Datum
    9. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Details
Von
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Betreff
Kosten für Umbauarbeiten in der Aula des Gymnasiums Kreuzgasse Köln [#10112]
Datum
9. Juni 2015 23:52
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Kosten die im Rahmen der Umbauarbeiten in der Aula des Gymnasiums Kreuzgasse in Köln (Vogelsanger Strasse 1, 50672 Köln) innerhalb der letzten 4 Jahre. Innerhalb dieser Zeitspanne wurden eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie eine weitere Lichtinstallation verbaut.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW nicht für kom…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Betreff
WG: Kosten für Umbauarbeiten in der Aula des Gymnasiums Kreuzgasse Köln [#10112]
Datum
10. Juni 2015 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW nicht für kommunale Einrichtungen zuständig ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Stadt Köln. Mit freundlichen Grüßen