Kosten für Unterbringung in Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten in NRW 2010-2020
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Amtsgericht Iserlohn hat am 20.08.2020 einen Haftbefehl wegen 7,00 € gegen einen jungen Mann erlassen, der keine Kenntnis von einem Mahnbescheid hatte.
https://www.beispielklagen.de/Klage129/2020_09_03_Haftbefehl.pdf
Die Androhung von Erzwingungshaft wirft Fragen auf.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie oft wird die Erzwingungshaft in NRW für Bagatelldelikte vollstreckt?
2. Wie hoch sind die Kosten für Erzwingungshaft pro Person pro Tag?
3. Wer trägt die Kosten der Erzwingungshaft?
4. Welche Delikte werden auf diese Weise geahndet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen war im ersten Schritt auf Abschreckung aus und stellte hohe Bearbeitungsgebühren in Aussicht:
"Wie erbeten, gebe ich Ihnen hiermit Mitteilung, dass ich nach dem derzeitigen Stand davon ausgehe, dass Gebühren in einem Rahmen von 10 bis 500 Euro zu erheben sein werden. "
1. Wie oft wird die Erzwingungshaft in NRW für Bagatelldelikte vollstreckt?
2. Wie hoch sind die Kosten für Erzwingungshaft pro Person pro Tag?
3. Wer trägt die Kosten der Erzwingungshaft?
4. Welche Delikte werden auf diese Weise geahndet?
2. Wie hoch sind die Kosten für die Erzwingungshaft pro Person pro Tag?
Der Tageshaftkostensatz im Justizvollzug NRW belief sich für das Jahr 2019 auf 145,71 Euro. Für die Erzwingungshaft wird kein gesonderter Haftkostensatz ermittelt.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. Oktober 2020
-
10. November 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!