Kosten für Unterbringung in Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten in NRW 2010-2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Amtsgericht Iserlohn hat am 20.08.2020 einen Haftbefehl wegen 7,00 € gegen einen jungen Mann erlassen, der keine Kenntnis von einem Mahnbescheid hatte.
https://www.beispielklagen.de/Klage129/2020_09_03_Haftbefehl.pdf

Die Androhung von Erzwingungshaft wirft Fragen auf.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie oft wird die Erzwingungshaft in NRW für Bagatelldelikte vollstreckt?
2. Wie hoch sind die Kosten für Erzwingungshaft pro Person pro Tag?
3. Wer trägt die Kosten der Erzwingungshaft?
4. Welche Delikte werden auf diese Weise geahndet?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen war im ersten Schritt auf Abschreckung aus und stellte hohe Bearbeitungsgebühren in Aussicht:

"Wie erbeten, gebe ich Ihnen hiermit Mitteilung, dass ich nach dem derzeitigen Stand davon ausgehe, dass Gebühren in einem Rahmen von 10 bis 500 Euro zu erheben sein werden. "

1. Wie oft wird die Erzwingungshaft in NRW für Bagatelldelikte vollstreckt?
2. Wie hoch sind die Kosten für Erzwingungshaft pro Person pro Tag?
3. Wer trägt die Kosten der Erzwingungshaft?
4. Welche Delikte werden auf diese Weise geahndet?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Erzwingungshaft pro Person pro Tag?
Der Tageshaftkostensatz im Justizvollzug NRW belief sich für das Jahr 2019 auf 145,71 Euro. Für die Erzwingungshaft wird kein gesonderter Haftkostensatz ermittelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Das Amtsgericht Iserlohn hat am 20.…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Unterbringung in Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten in NRW 2010-2020 [#199759]
Datum
7. Oktober 2020 22:14
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Das Amtsgericht Iserlohn hat am 20.08.2020 einen Haftbefehl wegen 7,00 € gegen einen jungen Mann erlassen, der keine Kenntnis von einem Mahnbescheid hatte. https://www.beispielklagen.de/Klage129/2020_09_03_Haftbefehl.pdf Die Androhung von Erzwingungshaft wirft Fragen auf. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie oft wird die Erzwingungshaft in NRW für Bagatelldelikte vollstreckt? 2. Wie hoch sind die Kosten für Erzwingungshaft pro Person pro Tag? 3. Wer trägt die Kosten der Erzwingungshaft? 4. Welche Delikte werden auf diese Weise geahndet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451 E - Z. 51/20 Mit freundlichen G…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
16. Oktober 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 51/20 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); hier Aktivitäten zur Istanb…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); hier Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium
Datum
21. Oktober 2020 07:45
Status
Warte auf Antwort
1451 E – Z. 51/20 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 07.10.2020 Mein Schreiben vom 15.10.2020 (1451 E – Z. 51/20) Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag habe ich die Referate II 2, III 4, IV B 3 und IV B 5 des Ministeriums der Justiz um Beiträge zur Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen gebeten. Die mir bislang vorliegende Rückmeldung lässt den Schluss zu, dass die von Ihnen erbetenen Informationen zumindest in Teilen hier vorliegen. Gründe, die zu einer Einschränkung des Informationszugangsrechts führen könnten, sind nach derzeitiger Aktenlage nicht zu erkennen. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2 des Gebührentarifs regelt hinsichtlich der Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand, dass für diese eine Gebühr von 10 bis 500 Euro erhoben werden kann. Eine mündliche oder einfache schriftliche Auskunft bleibt nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs gebührenfrei. Allein die Befassung von vier Organisationseinheiten zur Ermöglichung einer vollumfänglichen Auskunft hat zur Folge, diese Auskunft nicht mehr als einfach im Sinne der Verwaltungsgebührenordnung ansehen zu können. Für die Vollauskunft ist daher von einem erheblichen Vorbereitungsaufwand auszugehen, so dass Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben sind. Die von Ihnen vorgetragenen Billigkeitsgründe, namentlich das Zurverfügungstellung der Auskunft, reichen auf Grund des zuvor darstellten Aufwandes nicht aus, um eine vollständige Befreiung von den Gebühren nach § 2 VerwGebO IFG NRW zu rechtfertigen. Wie erbeten, gebe ich Ihnen hiermit Mitteilung, dass ich nach dem derzeitigen Stand davon ausgehe, dass Gebühren in einem Rahmen von 10 bis 500 Euro zu erheben sein werden. Die endgültige Höhe der Gebühren orientiert sich an dem absoluten Aufwand, der erst nach Abschluss der hiesigen Ermittlungen quantifizierbar sein wird sowie ggf. weiteren von Ihnen vorgebrachten Ermäßigungsgründen im Sinne des § 2 VerwGebO IFG NRW. Ich wäre Ihnen für eine Mitteilung dankbar, ob Sie Ihren Antrag gleichwohl aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); hier Aktivitäten zur Is…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); hier Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#199759]
Datum
21. Oktober 2020 15:58
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Schreiben an mich, offensichtlich einer anderen Person galt. "Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); hier Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium" Mein Thema ist deutlich einfacher und sicherlich kostenfrei zu erfüllen, da die Daten regelmäßig für das Rechnungswesen zu erstellen sind und gewiss vorliegen werden. Dem anderen Fragesteller liegt ihre Antwort vermutlich nicht vor. Das kann passieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
21. Oktober 2020 17:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedaure, dass ich irrtümlich bei der Bezeichnung der an Sie gerichteten E-Mail auf einen anderen Antrag Bezug genommen habe. Der Inhalt der E-Mail betrifft jedoch tatsächlich Sie und Ihre Anfrage zu den Kosten für die Unterbringung in Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten in NRW. Für die Beantwortung Ihrer Fragen Nummer 1 und 2 werden Beiträge von zwei Referaten der Justizvollzugsabteilung und für die Beantwortung der Fragen Nummer 3 und 4 werden Beiträge der für Strafrechtspflege und der für Öffentliches Recht und Zivilrecht zuständigen Abteilungen des Ministeriums benötigt. Es verbleibt daher bei meiner Anfrage vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#199759] Sehr geehrteAn…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#199759]
Datum
25. Oktober 2020 17:55
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Unterdrückung der Informationsfreiheit durch überhöhte Kostenforderungen wurde bereits mehrfach höchstgerichtlich abgemahnt und als Akt antidemokratischer Bemühungen bewertet. Ich werde meine Anfragen auch ohne Gebühren beantwortet bekommen und mich mit Ihrer Reaktion an die Medien wenden, ggfs auch als politische Anfrage. Das Polit-Magazin MONITOR hatte bereits am 11.01.2018 erstmals das Thema aufgegriffen. Ersatzfreiheitsstrafen: ungerecht, sinnlos und teuer https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/ersatzfreiheitsstrafen-100.html Ich bin sicher, dass ich über Presseanfragen oder auch Parteiarbeit die gewünschten Informationen erhalten werde. Sie sind dabei eher ein Kollateralschaden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451 E - Z. 51/20 Mit freundlichen G…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
2. November 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 51/20 Mit freundlichen Grüßen