Kosten für Verfahren zu Parteienfinanzierung und der PARTEI

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- eine Übersicht der Kosten, die der Bundestagsverwaltung in Bezug auf den Verwaltungsstreit zur Parteienfinanzierung mit der PARTEI entstanden sind (2 K 413.16)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kosten für Verfahren zu Parteienfinanzierung und der PARTEI [#25416]
Datum
23. November 2017 09:28
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht der Kosten, die der Bundestagsverwaltung in Bezug auf den Verwaltungsstreit zur Parteienfinanzierung mit der PARTEI entstanden sind (2 K 413.16)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 23. November 2017 bitten Sie um "eine Übersi…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
7. Dezember 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 23. November 2017 bitten Sie um "eine Übersicht der Kosten, die der Bundestagsverwaltung in Bezug auf den Verwaltungsstreit zur Parteienfinanzierung mit der PARTEI entstanden sind (2 K 413.16)". Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass die erbetenen Informationen nicht in der gewünschten Form vorliegen und auch nicht auf Knopfdruck erzeugt werden könnten. Vielmehr müssten die Informationen aus diversen Akten zeitintensiv manuell zusammengetragen, ausgewertet und aufgestellt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrags wäre daher mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden und damit gebührenpflichtig. Die von Ihnen gewünschten Informationen enthalten vermutlich. personenbezogene Daten im Sinne des § 5 IFG und ggf. Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 IFG. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG wäre Ihr Antrag daher entsprechend zu begründen. Ein durchzuführendes Drittbeteiligungsverfahren gemäߧ 8 Abs. 1 IFG wäre erfahrungsgemäß arbeits- und zeitintensiv und würde ebenfalls zur Gebührenpflicht führen. Für Anfragen, deren Bearbeitung mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Die Gebühren werden nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Auf der Grundlage des § 10 IFG i.V.m. §§ 1, 2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A, 1.3 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV würden hinsichtlich Ihres Antrages für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Höhe von 60 Euro je Stunde anfallen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Ausschlussgründe entsprechend §§ 3 ff IFG vorliegen. Sofern Sie ob der dargestellten Rechtslage und Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten möchte, bitte ich um Übermittlung Ihrer zustellungsfähigen Anschrift bzw. De-Mail-Adresse und entsprechender Begründung bis zum 19. Dezember 2017. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage mit Ihrem Geschäftszeichen …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Kosten für Verfahren zu Parteienfinanzierung und der PARTEI [#25416]
Datum
16. Dezember 2017 13:18
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage mit Ihrem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-1823/2017. Personenbezogene Daten in den Dokumenten können Sie schwärzen. Daher ist von mir aus keine Drittbeteiligung erforderlich. Ich gehe davon aus, dass keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dem Zugang entgegenstehen. Die Informationen sind besonders wichtig, da das Verfahren zur Parteienfinanzierung potentiell die PARTEI in die Insolvenz treiben könnte. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Parteien für die parlamentarische Demokratie sind die angefragten Daten daher von besonders hohem Interesse. Zudem rege ich an, Ihren Standardtext zu Gebühren zu verändern. Dieser ist angesichts des Urteils OVG 12 B 11.16 in dieser Form nicht mehr zutreffend. Eine Stunde Bearbeitung kann nicht mehr direkt in 30 bzw. 45 oder 60 Euro Gebühren umgesetzt werden. Anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 23. November 2017 b…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. Januar 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 23. November 2017 baten Sie um "eine Übersicht der Kosten, die der Bundestagsverwaltung in Bezug auf den Verwaltungsstreit zur Parteienfinanzierung mit der PARTEI entstanden sind (2 K 413.16)". Nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Rahmen der Verwaltungsstreitsache DIE PARTEI./.Bundesrepublik Deutschland mit dem Az: VG 2 K 413.16 sind bisher (lediglich) Anwaltskosten in folgender Höhe entstanden: 1. Instanz: (VG Berlin): 9.811,07 € 2. Instanz (OVG Berlin-Brandenburg): 5.912.87 € Insgesamt: 15.723.94 € Damit ist Ihrem Antrag entsprochen worden und das Verfahren beendet. Mit freundlichen Grüßen