Kosten für Widersprüche und Sozialklagen

Anfrage an: Jobcenter Dortmund

Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren.

Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):

1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden.

Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.

Ergebnis der Anfrage

Ein Trend ist erkennbar: die Kosten für Widersprüche und Sozialklagen steigen, allerdings kann man die Erfolgsstatistiken entnehmen, dass die Arbeitsqualität in den Jobcentern nicht besser wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2013
  • Frist
    30. August 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Einführu…
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Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 09:19
An
Jobcenter Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen&…
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Betreff
AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
1. September 2013 23:44
An
Jobcenter Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen" vom 29.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage, 23 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Betreff
AW: AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen [#4699]
Datum
13. Januar 2014 22:13
An
Jobcenter Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen" vom 29.07.2013 (#4699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 137 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen&…
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Betreff
AW: AW: AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen [#4699] [#4699]
Datum
13. Januar 2014 22:14
An
Jobcenter Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen" vom 29.07.2013 (#4699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 137 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Jobcenter Dortmund
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail vom 13.01.2014 wurde an mich weitergeleitet. Sie beziehen sich dar…
Von
Jobcenter Dortmund
Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
20. Januar 2014 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail vom 13.01.2014 wurde an mich weitergeleitet. Sie beziehen sich darin auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die bisher nicht beantwortet wurde. Leider liegt mir die Anfrage nicht vor. Damit ich Ihre Anfrage prüfen und beantworten kann, möchte ich Sie bitten, mir Ihre ursprüngliche Anfrage zu übersenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Müller, gern wiederhole ich meine Anfrage noch einmal. Mit der Einführung des SGB II im Jahr…
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Von
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Betreff
AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen [#4699]
Datum
20. Januar 2014 20:37
An
Jobcenter Dortmund
Status
Sehr geehrter Herr Müller, gern wiederhole ich meine Anfrage noch einmal. Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Müller, Inzwischen dürften auch die Zahlen für 2013 vorliegen. Es wäre schön, wenn Sie diese …
An Jobcenter Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen [#4699] [#4699]
Datum
20. Januar 2014 20:42
An
Jobcenter Dortmund
Status
Sehr geehrter Herr Müller, Inzwischen dürften auch die Zahlen für 2013 vorliegen. Es wäre schön, wenn Sie diese ebenfalls mitsenden könnten. Mit freundlichen Grüßen,

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Jobcenter Dortmund
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage, die Sie mir am 20.01.2014 per Mai übersand…
Von
Jobcenter Dortmund
Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
24. März 2014 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage, die Sie mir am 20.01.2014 per Mai übersandten. Gern beantworte ich Ihnen die Fragen, soweit dies in meinen Möglichkeiten liegt. Unter Punkt 1 möchten Sie die Personalkosten der Widerspruchsstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl der Jahre 2005-2013 benannt haben. Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da dazu auch keine Daten/Informationen ohne einen entsprechend immensen Arbeitsaufwand zur Verfügung stehen. Zu dieser Thematik habe Sie auch bereits mit dem Jobcenter Unna Kontakt aufgenommen und eine ausführliche Begründung des dortigen Datenschutzbeauftragten erhalten. Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich auf diese Ausführungen Bezug. Die Punkte 2 und 3 kann ich nur zusammengefasst beantworten, wobei für das Jahr 2005 dem Jobcenter Dortmund keine Zahlen vorliegen. 2005 wurden diese Daten ausschließlich durch die Bundesagentur für Arbeit erfasst. Für die Jahre 2006 bis 2013 ergeben sich folgende Kostenerstattungen, die auch nur jeweils für das Jahr und zusammengefasst für Widersprüche und Klagen angegeben werden können: HHJ Betrag in Euro 2006 120.613,65 2007 189.106,25 2008 241.437,40 2009 296.191,93 2010 448.366,27 2011 501.873,62 2012 549.128,13 2013 571.348,31. Zu Punkt 4 kann ich nur auf die Gerichtskostenfreiheit verweisen. Gerichtskosten entstehen dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Verfahren bei Sozialgerichten, Landessozialgerichten nicht (§ 64 Abs. 2 SGB X). Im Zusammenhang mit Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten entstehen keine weiteren Kosten, da diese Kosten entsprechend mit den Bußgeldbescheiden bei den Empfängern der Bescheide eingefordert werden. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide liegen dann in der Zuständigkeit der Amtsgerichte. Kosten entstehen den Jobcentern dadurch nicht. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Müller Datenschutzbeauftragter Jobcenter Dortmund Tel.: 0231/842-2908 Fax: 0231/842-2226 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Jobcenter Dortmund Königshof 1 44137 Dortmund