Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren.
Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):
1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren
Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden.
Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.
Ergebnis der Anfrage
Die Abrechnung der angefragten Einzelpositionen erfolgt nach Information des JC HSK über eine einzige Buchungsstelle.
Eine angemessene Kosten/Nutzen-Rechnung ist somit wohl eher nicht möglich.
Ohne eine einfache Kostenaufschlüsselung erscheint auch die Qualitätssicherung erschwert.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Juli 2013
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30. August 2013
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