Kosten für Widersprüche und Sozialklagen

Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren.

Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):

1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden.

Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.

Ergebnis der Anfrage

Die Abrechnung der angefragten Einzelpositionen erfolgt nach Information des JC HSK über eine einzige Buchungsstelle.
Eine angemessene Kosten/Nutzen-Rechnung ist somit wohl eher nicht möglich.

Ohne eine einfache Kostenaufschlüsselung erscheint auch die Qualitätssicherung erschwert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2013
  • Frist
    30. August 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 12:21
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Hochsauerlandkreis
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II Zu den jährlichen Kosten existie…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Via
Briefpost
Betreff
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II
Datum
23. August 2013
Status
Warte auf Antwort
Zu den jährlichen Kosten existieren nach Aussage des Jobcenters keine beieinanderliegenden Zahlen vor. Immerhin werden für die Besetzung der Widerspruch- und Klagestelle 6,5 Vollzeitstellen genannt. "Von diesen Vollzeitstellen entfälltein Anteil von 73 %, (entspricht 4,75 Vollzeitstellen) auf die Widerspruchs- und Klagesachbearbei-tung. Die Steilen sind nach A 11/E 10 bewertet. Die Kosten eines solchen Arbeitsplatzes belaufensich nach den Materialien der KGST Nr. 1/2012 auf 69.800 € (A 11) bzw. 63.500 (E 10)."
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen&…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
1. September 2013 23:45
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen" vom 29.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage, 23 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ihre o.g. Anfrage wurde am 27.08.2013 per Brief an Ihre Wohnortadresse bean…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen" vom 29.07.2013
Datum
2. September 2013 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ihre o.g. Anfrage wurde am 27.08.2013 per Brief an Ihre Wohnortadresse beantwortet. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Antwort zwischenzeitlich zugegangen ist. Mit freundlichem Gruß H. Gödde Hochsauerlandkreis Fachdienst 42 Jobcenter Steinstr. 27 59872 Meschede Ansprechpartner: Herr Gödde Tel.: +49 (0) 291 / 94-2556 Fax.: +49 (0) 291/ 94-2570 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.hochsauerlandkreis.de www.arbeitsmarkt-hsk.de Zur Ressourcenschonung prüfen Sie bitte, ob diese E-Mail ausgedruckt werden muss!

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Gödde, Ihr Antwortschreiben ist inzwischen bei mir eingegangen. Herzlichen Dank dafür. Es übe…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen" vom 29.07.2013
Datum
2. September 2013 12:55
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
Sehr geehrter Herr Gödde, Ihr Antwortschreiben ist inzwischen bei mir eingegangen. Herzlichen Dank dafür. Es überrascht mich etwas, dass so wichtige Kostenpositionen nicht mit einfachsten Mitteln nachzuweisen sind. Immerhin geht es um nicht unerhebliche Steuermittel über deren Verwendung doch irgendjemand Darlegungspflichtig sein müsste. Auch erschließt sich für mich als verwaltungstechnisch unbedarften Bürger nicht, was ich mir unter dem von Ihnen genannten Delegationsmodell vorzustellen habe. Wenn ein Buchungspool von 12 Delegationsnehmern bearbeitet wird, muss die Auswertung entweder für alle gleichwertig oder zumindest für einen Verantwortlichen ersichtlich sein. Seit Jahren wird Hartz IV mit einer Klageflut ohnegleichen verbunden, so dass die Frage nach den damit verbundenen Kosten früher oder später sachlogisch folgerichtig zu erwarten war. Vielleicht können Sie mir noch eine wenig zum besseren Verständnis helfen, mir vielleicht Infomaterial auch benennen, damit ich das Thema besser durchdringen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in