Kosten im Jahr 2015 und 2016

Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten im Jahr 2015 und 2016 aufgebracht werden mussten, um Flüchtlingen in Berlin Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Hierbei bitte ich auch um die Einbeziehung von Kosten für den Bau von Gebäuden oder Ähnlichem.
Zusätzlich bitte ich um Informationen dazu, wie viele Flüchtlinge in den beiden Jahren aufgenommen und untergebracht wurden. Wie vielen dieser Flüchtlinge wurden die Anträge (Asyl oder ähnliches) Abgelehnt.
Welche Kosten sind durch die Rückreisekosten der Abgelehnten Flüchtlinge entstanden.
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge in den beiden Jahren.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    26. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten im Jahr 2015 und 2016 [#25061]
Datum
26. Oktober 2017 14:57
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten im Jahr 2015 und 2016 aufgebracht werden mussten, um Flüchtlingen in Berlin Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Hierbei bitte ich auch um die Einbeziehung von Kosten für den Bau von Gebäuden oder Ähnlichem. Zusätzlich bitte ich um Informationen dazu, wie viele Flüchtlinge in den beiden Jahren aufgenommen und untergebracht wurden. Wie vielen dieser Flüchtlinge wurden die Anträge (Asyl oder ähnliches) Abgelehnt. Welche Kosten sind durch die Rückreisekosten der Abgelehnten Flüchtlinge entstanden. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge in den beiden Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Kressner, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten, sofern unsere Zuständigkei…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Kosten im Jahr 2015 und 2016 [#25061]
Datum
1. November 2017 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kressner, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten, sofern unsere Zuständigkeit betroffen ist. Dieses betrifft die Fragestellungen: - Kosten für Unterkunft und Leistungen für Geflüchtete im laufenden Asylverfahren in den Jahren 2015 und 2016 - Kosten für Bauvorhaben Unterkünfte - Zugangszahlen Berlin 2015 und 2016 Hier werde ich eine entsprechende Bitte um Zuarbeit an die betroffenen Bereiche des LAF richten. Folgende Fragestellungen liegen nicht in unserer Zuständigkeit. Wenden Sie sich in diesen Fragen bitte direkt an die zuständigen Stellen. - Kosten für Unterkunft und Leistungen für anerkannte Flüchtlinge (zuständig sind die bezirklichen Jobcenter bzw. Sozialämter) - Anzahl der abgelehnten Asylanträge 2015 und 2016 (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF) - Durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge (BAMF) - Kosten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber (Senatsverwaltung für Inneres) Mit freundlichen Grüßen