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Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat

Weit über 40.000 Bürgerinnen und Bürger haben aktuell beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang zu der zusammenfassenden Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023)beantragt.

Ich bitte daher um Übersendung folgender direkt oder indirekt damit im Sachzusammnhang stehender Informationen:

a) Wie hoch sind die bisherigen Gerichtskosten, Anwaltskosten, Verfahrenskosten, Personalkosten (bitte individuell aufschlüsseln) die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung bezgl. des urheberrechtlichen Schutzes des o.a. Gutachtens stehen?
b) Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten (bitte nach Sachkosten, Personalkosten etc. aufschlüsseln) die durch den von Ihnen gewählten Weg der Infomationsgewährung für Bürgerinnen und Bürger bisher entstanden sind?
c) Aus welchem/n Titel/n werden die o.a. Kosten getragen und stehen diese finanziellen Mittel - die zum Zeitpukt der Haushaltsaufstellung nicht, bzw. nicht in der tatsächlichen Höhe absehbar waren - daher für andere Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung?
d) Welche Maßnahmen/Aufgaben konnten aufgrund der unvorhergesehenen Kosten nicht durchgeführt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weit über 40.000 Bü…
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Betreff
Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat [#158654]
Datum
16. Juli 2019 10:10
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weit über 40.000 Bürgerinnen und Bürger haben aktuell beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang zu der zusammenfassenden Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023)beantragt. Ich bitte daher um Übersendung folgender direkt oder indirekt damit im Sachzusammnhang stehender Informationen: a) Wie hoch sind die bisherigen Gerichtskosten, Anwaltskosten, Verfahrenskosten, Personalkosten (bitte individuell aufschlüsseln) die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung bezgl. des urheberrechtlichen Schutzes des o.a. Gutachtens stehen? b) Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten (bitte nach Sachkosten, Personalkosten etc. aufschlüsseln) die durch den von Ihnen gewählten Weg der Infomationsgewährung für Bürgerinnen und Bürger bisher entstanden sind? c) Aus welchem/n Titel/n werden die o.a. Kosten getragen und stehen diese finanziellen Mittel - die zum Zeitpukt der Haushaltsaufstellung nicht, bzw. nicht in der tatsächlichen Höhe absehbar waren - daher für andere Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung? d) Welche Maßnahmen/Aufgaben konnten aufgrund der unvorhergesehenen Kosten nicht durchgeführt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nac…
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Betreff
AW: Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat [#158654]
Datum
21. August 2019 11:16
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ vom 16.07.2019 (#158654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019
Datum
22. August 2019 13:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen …
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
23. August 2019 06:38
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Benachrichtigung, die leider etwas verzögert und nur auf Erinnerung erfolgte. Einige Teil-Informationen bezgl. meiner Anfrage waren vor einiger Zeit der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu entnehmen. Dennoch warte ich gerne noch ein kurzes Weilchen um die gewünschten Ergebnisse vollständig zu erhalten. Wann meinen Sie, dass die Ergebnisse vorliegen werden? Da ich um Übermittlung der Antwort per elektronischer Post gebeten habe, ist es mir nicht ersichtlich, weshalb Sie meine postalische Erreichbarkeit benötigen. Hierfür bitte ich um Begründung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
14. Oktober 2019 10:36
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ vom 16.07.2019 (#158654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
20. November 2019 10:15
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ vom 16.07.2019 (#158654) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158654
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
6. Dezember 2019 19:11
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ vom 16.07.2019 (#158654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158654
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
9. Januar 2020 09:02
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ vom 16.07.2019 (#158654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 143 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158654
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben d…
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
31. Januar 2020 19:46
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben die Frist mittlerweile um 165 Tage überschritten. Wann meinen Sie, dass die Ergebnisse vorliegen werden? Da ich um Übermittlung der Antwort per elektronischer Post gebeten habe, ist es mir nicht ersichtlich, weshalb Sie meine postalische Erreichbarkeit benötigen. Hierfür bitte ich um Begründung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158654
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 [#158654]
Datum
10. August 2020 11:03
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ vom 16.07.2019 (#158654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 357 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158654/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat“ [#158654] [#158654]
Datum
14. September 2020 17:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/158654/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde ohne jegliche sachliche Begründung oder inhaltliche Information einfach nicht mehr reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 158654.pdf - 2019-08-22_1-Schreiben.pdf Anfragenr: 158654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158654/
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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Juli 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug a…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Juli 2019
Datum
29. September 2020 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.07.2019 "Kosten im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der Studie des BfR über Glyphosat". Am 08.01.2020 übermittelten wir Ihnen hierzu den Bescheid per E-Mail. Leider mussten wir jedoch im Nachgang feststellen, dass die E-Mailadresse einen Zahlendreher beinhaltete, weshalb Sie bis dato keine Antwort erhalten konnten. Eine Fehlermeldung hatten wir nach dem Versand nicht erhalten. Für das Versehen bitten wir vielmals um Entschuldigung. Die Mailadressen von Fragdenstaat enthalten eine unsystematische Folge von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen. Deswegen versuchen wir solche Missgeschicke durch Einholung der vollständigen Adresse zu verhindern. Mit E-Mail vom 23.08.2019 teilten Sie uns allerdings mit, dass Sie um Übermittlung der Antwort auf elektronischem Wege bitten. Unter Verwendung der nun korrekten E-Mailadresse übersenden wir Ihnen nunmehr erneut den am 08.01.2020 ergangenen Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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