Kosten IT-Gutachten

Die Stadtverwaltung hat auf Veranlassung des Oberbürgermeisters ein Gutachten bei der Firma Accenture in Auftrag gegeben um die Reformbestrebungen der vergangenen Jahre zu evaluieren. Das Gutachten wurde am 15.03.2017 im Stadtratsplenum behandelt. Ergebnis war die Gründung eines eigenen IT-Referates und die Ausschreibung der Referentenstelle durch den Stadtrat am 15.03.2017.

Ich bitte um Zusendung einer Kostenaufstellung für das Gutachten des externen Dienstleisters Accenture sowie um Mitteilung, welche Beratungsunternehmen noch an diesem Gutachten beteiligt waren.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
  • 2 Follower:innen
Walter Weyprecht
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Walter Weyprecht
Betreff
Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
22. März 2017 21:15
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadtverwaltung hat auf Veranlassung des Oberbürgermeisters ein Gutachten bei der Firma Accenture in Auftrag gegeben um die Reformbestrebungen der vergangenen Jahre zu evaluieren. Das Gutachten wurde am 15.03.2017 im Stadtratsplenum behandelt. Ergebnis war die Gründung eines eigenen IT-Referates und die Ausschreibung der Referentenstelle durch den Stadtrat am 15.03.2017. Ich bitte um Zusendung einer Kostenaufstellung für das Gutachten des externen Dienstleisters Accenture sowie um Mitteilung, welche Beratungsunternehmen noch an diesem Gutachten beteiligt waren.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Walter Weyprecht <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Weyprecht <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Walter Weyprecht
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Weyprecht, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
23. März 2017 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weyprecht, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Weyprecht, bitte beachten Sie in der o.g. Angelegenheit das Schreiben von Herrn Karsten Ebert…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Kosten IT-Gutachten
Datum
5. April 2017 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weyprecht, bitte beachten Sie in der o.g. Angelegenheit das Schreiben von Herrn Karsten Ebert im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Weyprecht. mit der o.a. Anfrage haben Sie um eine Kostenaufstellung für das Gutachten des ext…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
18. April 2017 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weyprecht. mit der o.a. Anfrage haben Sie um eine Kostenaufstellung für das Gutachten des externen Dienstleisters Accenture sowie um Mitteilung, welche Beratungsunternehmen noch an diesem Gutachten beteiligt waren, gebeten. Zum 2. Teil Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass neben der Firma Accenture als deren Subunternehmer die arf GmbH an der Erstellung des Gutachtens beteiligt war. Zum 1. Teil Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Beschlussfassung als nicht-öffentlicher Beschluss auf Grund $46, Absatz 2, Nr. 3 GeschO erfolgte, da der Beschluss die Grundlage für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen darstellt. Auch unter Berücksichtigung des Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung (GO) unterliegt der Beschluss weiterhin der Geheimhaltung, da dieser Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates war. Durch die Beratung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung hat der Stadtrat das Entgegenstehen von Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Dritter im Sinne des Art. 52 Abs. 2 GO positiv festgestellt. Die Entscheidung über den Wegfall der Geheimhaltungsgründe trifft der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung. Sofern diesbezüglich noch keine Entscheidung des Stadtrats vorliegt, ist vom Fortbestehen der Geheimhaltungsgründe auszugehen. Die Geheimhaltungsgründe bestehen weiterhin, da auch nach Abschluss der maßgeblichen Vergabeverfahren Rückschlüsse von Firmen auf zukünftige Ausschreibungen möglich sind und deswegen keine Aufhebung der Geheimhaltung möglich ist. Ihr Anspruch ist gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Informationsfreiheitssatzung, i.V.m. Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung ausgeschlossen. Deshalb ist die von Ihnen erbetene Zusendung nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Walter Weyprecht
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich bitte Ihren Namen erfahren? Im Sinne der gegenseitigen Achtung ist das hi…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Walter Weyprecht
Betreff
Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
18. April 2017 18:37
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich bitte Ihren Namen erfahren? Im Sinne der gegenseitigen Achtung ist das hilfreich und angemessen. Vielen Dank zu IhrerAntwort hinsichtlich der Frage der weiteren Auftragnehmer. Offenbar haben Sie mich zu der ersten Fragestellung missverstanden. Mir ging es nicht um den Vergabebeschluss, sondern um die Endabrechnung, also die die tatsächlich abgerechneten Kosten. Diese weichen erfahrungsgemäss von den im Auftrag genannten Auftragswerten ab, da eine solch scharfe Kostenplanung regelmässig nicht möglich ist. Dass diese Frage Teil eines Beschlusses des Stadtrates ist, kann ich mir nur schwer vorstellen. In der Geschäftsordnung des Stadtrates ist jedenfalls die Rechnungsprüfung und -begleichung als laufende Angelegenheit ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Walter Weyprecht Anfragenr: 20760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Weyprecht <<E-Mail-Adresse>>
Walter Weyprecht
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten IT-Gutachten“ vom 22.03.2017 (#20760) w…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Walter Weyprecht
Betreff
AW: Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
25. April 2017 18:18
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten IT-Gutachten“ vom 22.03.2017 (#20760) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Weyprecht Anfragenr: 20760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Weyprecht <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung München
Am 25.04.2017 18:18, schrieb Walter Weyprecht: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > meine Informationsfre…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
26. April 2017 12:32
Status
Warte auf Antwort
Am 25.04.2017 18:18, schrieb Walter Weyprecht: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten IT-Gutachten“ vom 22.03.2017 (#20760) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. > Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. > > Mit freundlichen Grüßen
Walter Weyprecht
Liebe Frau Dr. Daniela Rothenhöfer Haben Sie herzlichen Dank für die Zwischeninformation. Bitte fügen Sie Ihre An…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Walter Weyprecht
Betreff
AW: Re: Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
26. April 2017 15:33
An
Stadtverwaltung München
Status
Liebe Frau Dr. Daniela Rothenhöfer Haben Sie herzlichen Dank für die Zwischeninformation. Bitte fügen Sie Ihre Antwort dann auch noch die Auftragswerte bei, die im Stadtratsbeschluss vorgesehen waren sowie die im Vertrag genannten, um einen PLAN-SOLL-IST-Vergleich machen zu können. Mit freundlichen Grüßen Walter Weyprecht Anfragenr: 20760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Weyprecht <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Weyprecht, nun liegt die Antwort der Firma vor, die von Ihnen gewünschten Informationen könne…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten IT-Gutachten [#20760]
Datum
19. Mai 2017 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weyprecht, nun liegt die Antwort der Firma vor, die von Ihnen gewünschten Informationen können wir Ihnen leider nicht zusenden. Ein diesbezüglicher Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen auf der Grundlage der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) ist gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 Informationsfreiheitssatzung ausgeschlossen. Die von Ihnen begehrten Informationen sind vertraglich geheimzuhalten, so dass gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Informationsfreiheitssatzung ein Anspruch auf Zugänglichmachung dieser Informationen nicht besteht. Zudem stellen die von Ihnen gewünschten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar, weshalb der Anspruch auch gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Informationsfreiheitssatzung nicht besteht.
Walter Weyprecht
Liebe Frau Dr. Rothenhöfer, Vielen Dank für Ihre Email vom 19.05.2017. Die von Ihnen zitierten Vorschriften des …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Walter Weyprecht
Betreff
Kosten IT-Gutachten durch die Firma ACCENTURE [#20760]
Datum
19. Mai 2017 22:23
An
Stadtverwaltung München
Status
Liebe Frau Dr. Rothenhöfer, Vielen Dank für Ihre Email vom 19.05.2017. Die von Ihnen zitierten Vorschriften des § 6 Abs. 2 Nr. 1, 3 IFS sind jedoch hier nicht einschlägig. Bereits die Beteiligung Dritter war auch nicht angezeigt und damit auch nicht die jetzige Herausgabeverweigerung. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist nur dann betroffen, wenn sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen auf die Kalkulation des Unternehmens, dessen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu schützen sind. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Dazu müsste man mindestens wissen, wieviele Beratertage und zu welchen Preisen abgerechnet wurden. Vorliegend wurde von mir jedoch lediglich die Gesamtsumme sowie eine Gegenüberstellung mit den SOLL-Kosten aus dem Vergabebeschluss sowie dem Vertrag verlangt, keine detaillierten Angaben zur Leistungserfüllung. Es ist hier also nicht einmal die Vorlage der Rechnung erforderlich, sondern es würde gem § 6 Abs. 3 Satz 2 IFS ausreichen, die drei erfragten Daten anzugeben. Die Firma Accenture hat damit keinen Anspruch, dass diese Angaben geheim bleiben und es kann hier keine vertragliche Klausel geben, dass beispielsweise Höhe der Vergabeermächtigung geheim gehalten wird. Ich darf daher bitten, mir über die drei Angaben wie zuvor beschrieben Auskunft zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen Walter Weyprecht Anfragenr: 20760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Weyprecht <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung München
Am 19.05.2017 22:23, schrieb Walter Weyprecht: > Liebe Frau Dr. Rothenhöfer, > > Vielen Dank für Ihre Ema…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kosten IT-Gutachten durch die Firma ACCENTURE [#20760]
Datum
23. Juni 2017 18:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 19.05.2017 22:23, schrieb Walter Weyprecht: > Liebe Frau Dr. Rothenhöfer, > > Vielen Dank für Ihre Email vom 19.05.2017. > > Die von Ihnen zitierten Vorschriften des § 6 Abs. 2 Nr. 1, 3 IFS sind jedoch hier nicht einschlägig. Bereits die Beteiligung Dritter war auch nicht angezeigt und damit auch nicht die jetzige Herausgabeverweigerung. > Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist nur dann betroffen, wenn sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen auf die Kalkulation des Unternehmens, dessen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu schützen sind. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Dazu müsste man mindestens wissen, wieviele Beratertage und zu welchen Preisen abgerechnet wurden. Vorliegend wurde von mir jedoch lediglich die Gesamtsumme sowie eine Gegenüberstellung mit den SOLL-Kosten aus dem Vergabebeschluss sowie dem Vertrag verlangt, keine detaillierten Angaben zur Leistungserfüllung. > Es ist hier also nicht einmal die Vorlage der Rechnung erforderlich, sondern es würde gem § 6 Abs. 3 Satz 2 IFS ausreichen, die drei erfragten Daten anzugeben. Die Firma Accenture hat damit keinen Anspruch, dass diese Angaben geheim bleiben und es kann hier keine vertragliche Klausel geben, dass beispielsweise Höhe der Vergabeermächtigung geheim gehalten wird. > > Ich darf daher bitten, mir über die drei Angaben wie zuvor beschrieben Auskunft zu erstatten. > > > Mit freundlichen Grüßen